Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte berät in Lübeck

Date of article: 23/04/2024

Daily News of: 24/04/2024

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

Author: Regional Committee on Petitions of Schleswig-Holstein

Article language: de

Probleme beim Bürgergeld, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld - die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürger*innen und Eingaben von Polizist*innen.

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Bürgerbeauftragter MdL Wolfgang Fackler zur neuen Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger sollten sich rechtzeitig für angepasste Hebesätze einsetzen

Date of article: 18/04/2024

Daily News of: 24/04/2024

Country:  Germany - Bavaria

Author: Regional Ombudsman of Bavaria

Article language: de

Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat machen sich zunehmend Sorgen über eine starke Erhöhung der Grundsteuer im kommenden Jahr infolge der ab 2025 greifenden Grundsteuerreform. „Zuletzt haben sich deshalb einige betroffene Personen mit der Bitte um Unterstützung an mich gewandt“, so der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, MdL Wolfgang Fackler. Nach Erhalt der Bescheide vom Finanzamt haben sie festgestellt, dass sich der neue Grundsteuermessbetrag nun teilweise auf das Zweioder Dreifache des bisherigen Messbetrags beläuft.

Der Bürgerbeauftragte Fackler rät von derartigen Vergleichsberechnungen erst einmal ab und weist auf die noch ausstehende Festlegung der neuen Hebesätze durch die Gemeinden hin. „Erst wenn die Gemeinden die neuen Hebesätze festgelegt haben, kann die künftige Grundsteuer durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem jeweiligen Hebesatz verlässlich errechnet werden“, erklärt MdL Fackler.

Der Bürgerbeauftragte ist jedoch zuversichtlich, dass die bayerischen Gemeinden bei der Entscheidung über die Anpassung der Hebesätze den Appell der Bayerischen Staatsregierung ernst nehmen werden, die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral auszugestalten und somit keine Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens durch die Hintertür anzustreben. „Es darf auf keinen Fall sein, dass am Ende des Tages die Bürgerinnen und Bürger die Zeche bezahlen müssen, obwohl das alte Grundsteuermodell vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig einkassiert wurde“, macht der Bürgerbeauftragte Fackler deutlich. 

Um Überraschungen zu vermeiden und sich am Prozess der Anpassung der Hebesätze im Rahmen der Möglichkeiten zu beteiligen, empfiehlt Fackler den Bürgerinnen und Bürgern, frühzeitig das Gespräch mit den Gemeinde- und Stadträten vor Ort zu suchen und auf die Problematik aufmerksam zu machen. „Es zeigt sich immer wieder, dass rechtzeitige Kommunikation und höchstmögliche Transparenz der Schlüssel zu mehr Akzeptanz und zum Erhalt des Miteinanders innerhalb einer Kommune sind“, so der Bürgerbeauftragte Wolfgang Fackler. Der Bürgerbeauftragte erklärt dies auch in einem Video, das unter folgendem Link abgerufen werden kann: Tipp vom Bürgerbeauftragten: Grundsteuerreform 2025 - Bayern (youtube.com)

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67. Treffen der Behindertenbeauftragten

Date of article: 19/04/2024

Daily News of: 22/04/2024

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Ombudsman of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Auf ihren 67. Treffen in Stuttgart haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern eine „Stuttgarter Erklärung“ verabschiedet. In dieser fordern sie von Bund, Ländern und Kommunen verstärkte Anstrengungen, um die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beachtung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen entschlossen voranzutreiben. 

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Ortstermin des Petitionsausschusses in Altenmarkt an der Alz

Date of article: 11/04/2024

Daily News of: 16/04/2024

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Im Fall einer Ortsumfahrung um Altenmarkt an der Alz möchte sich eine Delegation des Petitionsausschusses am 19. April 2024 (Ausweichtermin für den ursprünglich vorgesehenen 11. Januar 2024) ein Bild von möglichen Auswirkungen weiterer Planungsschritte machen.

Hintergrund des Termins ist eine Petition, die die Einstellung weiterer Planungsschritte der Ortsumfahrung fordert. Die Eingabe wird damit begründet, dass die geplante Baumaßnahme negative Folgen für die Umwelt sowie eine unkalkulierbare Hochwassergefährdung bedeute. 

Als Ziel der geplanten Ortsumfahrung wird genannt, langfristig eine leistungsfähige und verkehrssichere Bundesstraßenverbindung zu schaffen, um den Anforderungen der hohen Dichte an Industrie- und Gewerbeansiedlungen gerecht zu werden. 

Die Abgeordnete Beate Walter-Rosenheimer, die die Delegation des Ausschusses leitet, wird mit weiteren Abgeordneten und u. a. mit dem Petenten, Bürgermeistern der angrenzenden Gemeinden und Vertretern von Umweltverbänden ins Gespräch kommen. 

Die Presse ist dazu eingeladen, die Ortsbegehung in St. Georgen (Treffpunkt: Parkplatz der Raiffeisenbank, Raiffeisenstraße in 83368 Traunreut) ab circa 11.15 Uhr zu begleiten. Ein Pressegespräch findet ab etwa 12.15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Altenmarkt statt; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre

Date of article: 10/04/2024

Daily News of: 11/04/2024

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anvisierte Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Eine Petition, die sich gegen eine solche Absenkung ausspricht, fand bei der Sitzung am Mittwoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke wurde eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, die vorsieht, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ votiert.

In der aus dem Januar 2023 stammenden öffentlichen Petition (ID 144196) heißt es, mit Blick auf die Ereignisse in Berlin-Neukölln an Silvester 2022 könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, um eine verantwortliche Wahlentscheidung treffen zu können. Die Gefahr der Verbreitung durch sich explizit auf diese Wähler einstellende neue Parteien mit demokratiezersetzenden Narrativen sei zudem zu groß, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter anderem darauf, dass das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) bereits auf 16 Jahre gesenkt worden sei. Hintergrund der entsprechenden Entscheidung des Bundestages im Jahr 2022 sei gewesen, „dass das frühere aktive Wahlalter von 18 Jahren Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen hat, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Zudem habe sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung für eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum EP auf die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern gestützt.

Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprechen aus Sicht der Ausschussmehrheit im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte wie für die bereits vollzogene Absenkung des Wahlalters auf europäischer Ebene. Auch auf nationaler Ebene sollten 16-jährige nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn sie an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Zudem gelte auch hier, dass gerade die junge Generation durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der Regulierung des Internets, in besonderer Weise betroffen sein werde.

Der Ausschuss hebt außerdem hervor, dass auch die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit in ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 (20/6400) dem Bundestag mehrheitlich empfohlen habe, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken.

Was den Einwand des Petenten angeht, es könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, und die Gefahren der Beeinflussung durch demokratiezersetzende Narrative zu groß seien, so widersprächen dem sowohl empirische Befunde als auch rechtliche Wertungen, heißt es in der Vorlage. Die kognitive Entwicklungsforschung zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfinde, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit an, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. „Wenn dies für 14-Jährige gilt, dann muss es für 16-Jährige erst recht gelten“, urteilt der Petitionsausschuss.

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