Hartz IV: Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich

Date of article: 25/11/2014

Daily News of: 26/11/2014

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

Author:

Article language: de

Hartz IV- Empfänger, die bisher keine Rundfunkgeräte besessen haben, sollten rückwirkend einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag bis 31.12.2014 stellen. Dies gilt für die Fälle, bei denen der Beitragsservice der öffentli-chen Rundfunkanstalten pauschal eine rückwirkende Anmeldung ab 01.01.2013 vornimmt und entsprechende Nachzahlungen fordert. „Der Beitragsservice über-sieht hier offensichtlich eine Sonderregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“, so Samiah El Samadoni, Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein.

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