Kritik an Grunderwerbsteuergesetz: Notar- und Anwaltskosten zu Lasten von Bürgern

Date of article: 20/01/2014

Daily News of: 20/01/2014

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Wer seit 2013 ein Grundstück erwirbt, muss in fast allen Fällen die Grunderwerbssteuererklärung durch einen Rechtsanwalt oder Notar einbringen lassen. Dadurch entstehen für den Käufer zusätzliche Honorarkosten. Volksanwältin Brinek kritisiert diese Regelung und regt eine entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes an.

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