Kritik an Grunderwerbsteuergesetz: Notar- und Anwaltskosten zu Lasten von Bürgern
Date of article: 20/01/2014
Daily News of: 20/01/2014
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Wer seit 2013 ein Grundstück erwirbt, muss in fast allen Fällen die Grunderwerbssteuererklärung durch einen Rechtsanwalt oder Notar einbringen lassen. Dadurch entstehen für den Käufer zusätzliche Honorarkosten. Volksanwältin Brinek kritisiert diese Regelung und regt eine entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes an.