35/2017 : 30. März 2017 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-111/16
Date of article: 30/03/2017
Daily News of: 30/03/2017
Country:
EUROPE
Author:
Article language: de
Fidenato u.a.
Umwelt und Verbraucher
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek dürfen die Mitgliedstaaten nur dann Sofortmaßnahmen in Bezug auf genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel treffen, wenn sie neben der Dringlichkeit ein offensichtliches und ernstes Risiko für die Gesundheit und die Umwelt nachweisen können
Umwelt und Verbraucher
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek dürfen die Mitgliedstaaten nur dann Sofortmaßnahmen in Bezug auf genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel treffen, wenn sie neben der Dringlichkeit ein offensichtliches und ernstes Risiko für die Gesundheit und die Umwelt nachweisen können
