Bodenmarkierung vor Garageneinfahrt nicht notwendig?
Date of article: 15/04/2017
Daily News of: 25/04/2017
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Eine gezackte Markierung vor zwei Garagenausfahrten in Wien Mariahilf dient seit 23 Jahren der Abschreckung von Falschparkern. Nun sollte diese Bodenmarkierung entfernt werden, da sie laut MA 46 „nicht mehr notwendig sei“. Der Hauseigentümer befürchtet nun, dass er künftig vermehrt Schwierigkeiten hätte, mit seinem Anhänger ungehindert aus dem Garagentor herauszufahren.
Im Zuge eines Dachgeschossausbaus wurde der Hauseigentümer verpflichtet Stellplätze zu schaffen. Im Rahmen der Errichtung der Garage erteilte er einer Baufirma den Auftrag, in der Einfahrt entsprechende Bodenmarkierung anzubringen. Bald darauf wurde er allerdings von den Behörden aufgefordert, die Markierungen wieder zu entfernen. Der Eigentümer musste sowohl für die Entfernung, als auch für die „offizielle“ neuerliche Anbringung der Markierungen durch die MA 28 bezahlen. Das war 1994. Im Dezember 2016 teilte das Magistrat nach einer Üperprüfung der Bodenmarkierung mit, dass diese nun nicht mehr notwendig sei und entfernt werden müsse.
Das Argument, dass vor der mittlerweile errichteten Garagenausfahrt am Nachbarhaus auch keine Markierung vorhanden sei, ist seitens der Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar. Volksanwältin Brinek hält dazu fest: „Wenn es die Flüssigkeit des Verkehrs notwendig macht, ist eine Bodenmarkierung anzubringen und alle fünf Jahr zu überprüfen. Ich gehe davon aus, dass seit 1994 laufend Überprüfungen stattgefunden haben und es ist nicht davon auszugehen, dass die Situation sich seither verändert hat. Der Verkehr ist sicher nicht weniger geworden!“ Darüber hinaus hält sie fest, dass die Garagenausfahrt des Nachbarhauses wesentlich breiter sei und daher ein Vergleich unzulässig sei. Zufrieden zeigt sich Dr. Brinek, als noch während der Sendung das Magistrat in einem Schreiben mitteilt, dass mit Hinweis auf den Anhänger des Eigentümers die Bodenmarkierung verbleiben darf.
