Brauchen wir eine Kontrollinstanz für die Jugendämter?
Date of article: 24/02/2017
Daily News of: 24/02/2017
Country: Germany
Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern
Article language: de
Mit dieser Frage, der eine Forderung einer Petentin zugrunde lag, beschäftigte sich der Petitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung. Als Gesprächspartner standen ihm Vertreterinnen des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung (Sozialministerium) sowie des Landesjugendamtes zur Verfügung.
Sowohl das Sozialministerium als auch das Landesjugendamt vertraten die Auffassung, dass sich die derzeitigen Strukturen bewährt haben. Das Sozialministerium habe zwar weder eine Dienst- noch eine Fachaufsicht, dennoch hole es im Rahmen seines Informationsrechts bei Beschwerden über die Arbeit von Jugendämtern eine Stellungnahme des Landkreises ein. Sofern ein Rechtsverstoß vorliege, sei die Zuständigkeit des Ministeriums für Inneres und Europa gegeben. Das Landesjugendamt wies zudem darauf hin, dass Interventionen wie die Inobhutnahme eines Kindes immer mit Beteiligung des Familiengerichts durchgeführt würden. Weiterhin könnten Betroffene Dienstaufsichtsbeschwerden an den zuständigen Landrat richten oder Entscheidungen des Jugendamtes gerichtlich überprüfen lassen. Dem Landesjugendamt als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, beim Kommunalen Sozialverband eingerichtet, komme eine überregionale Koordinierungs-, Beratungs- und Ergänzungsfunktion zu. Eine Kontrolle der örtlichen Jugendämter übe das Landesjugendamt nicht aus.
Über die Errichtung von Ombudsstellen, an die sich Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern mit der Bitte um Unterstützung wenden können, entscheide nach Auffassung des Sozialministeriums der örtliche Träger. Derzeit werde auf Bundesebene eine Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beraten, wonach gem. § 9a Ombudsstellen eingerichtet werden könnten. Von einer zentralen Ombudsstelle rät die Vertreterin des Landesjugendamtes aber ab. Vielmehr sollte diese örtlich, vorzugweise in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt, installiert werden. Die Ombudsstellen seien auf jeden Fall sinnvoll, so das Landesjugendamt, da damit eine neutrale Person beratend und unterstützend zur Verfügung stehe. Deshalb sollte eine Ombudsstelle auch nicht beim Landkreis, sondern extern eingerichtet werden. Dafür spreche auch, dass in den Jugendämtern aktuell ohnehin ein hohes Arbeitsaufkommen zu verzeichnen sei, sodass dorthin gerichtete Mehraufgaben nicht zu befürworten seien. Die Frage der Finanzierung sei zu klären. Hier könne man auf die Erfahrungen der Bundesländer, in denen es bereits Ombudsstellen gebe, zurückgreifen, so das Sozialministerium.
Im Ergebnis seiner Beratung kamen auch die Abgeordneten zu der Auffassung, dass die Ombudsstellen eine sinnvolle Ergänzung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sein können und deshalb deren Einrichtung und Finanzierung geprüft werden sollte. Vor diesem Hintergrund beschloss der Ausschuss, dem Landtag zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung und die Fraktionen des Landtages zu überweisen.