Kleine Kindertagesstätten - unverzichtbar für den ländlichen Raum

Date of article: 15/09/2017

Daily News of: 20/09/2017

Country:  Germany - Mecklenburg Vorpommern

Author:

Article language: de

 

 

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung unter anderem über eine Petition beraten, mit der der Erhalt einer kleinen Kindertagesstätte in einer Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim gefordert wird. Als Gesprächspartner standen ihm Vertreter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU), das für die finanzielle Förderung des Projektes zuständig ist, sowie die Bürgermeisterin der betreffenden Gemeinde zur Verfügung.

Seitens der Gemeinde wurde erläutert, dass die Kita im Zusammenhang mit einem generationsübergreifenden Dorfgemeinschaftshaus entstehen solle. Zu einem solchen werde derzeit die alte Dorfschule mit Hilfe von Fördermitteln im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung umgebaut. Der Neubau der Kindertagesstätte sei nunmehr nötig, da das bisherige Gebäude – eine ehemalige NVA-Kaserne - den Anforderungen an eine Kita nicht mehr gerecht werde und sanierungsbedürftig sei. Diese ehemalige, abseits vom Dorf gelegene Kaserne werde auch nur zu einem Drittel durch die Kita genutzt und stehe im Übrigen leer. Im Hinblick auf die Sanierungskosten sei es daher günstiger, die derzeit zum Dorfgemeinschaftshaus umzubauende alte Schule mit einem Anbau für die Kita zu versehen. Ein solch moderner Kitaneubau im Zentrum des Dorfes würde auch die Attraktivität des Kindergartens steigern, auf diese Weise langfristig dessen Bestand sichern und dem Erhalt des ländlichen Raums dienen.  

Das StALU erklärte, dass es eine Förderung des Kita-Anbaus grundsätzlich befürworte. Hierfür bedürfe es jedoch eines positiven Votums des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Träger der öffentlichen Jugendhilfeplanung. Der Landkreis vertrete hingegen die Auffassung, dass ein solches Votum nicht erforderlich sei, da die Einrichtung als Bestandteil des Dorfgemeinschaftshauses entstehen solle.  

Um hierzu eine Klärung herbeizuführen, wird der Petitionsausschuss eine Beratung mit Vertretern der zuständigen Ministerien und des Landkreises durchführen.

 

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