Petitionsausschuss berät zur „Heinkel-Wand“

Date of article: 30/06/2017

Daily News of: 04/07/2017

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author:

Article language: de

Mit der Forderung, die Rostocker „Heinkel-Wand“ als Baudenkmal zu erhalten, wandte sich eine Petentin an den Petitionsausschuss. Diese freistehende Backsteinmauer war 1936 im Stil der klassischen Moderne errichtet worden, um das Gelände der Heinkel-Flugzeugwerke zu begrenzen und das gegenüberliegende Wohngebiet gegen Industrielärm zu schützen. Nach dem Abriss der Produktionshallen wurde die Wand 1994 unter Denkmalschutz gestellt. Nunmehr beabsichtigt jedoch die Hansestadt Rostock, der stadteigenen Wohnungsgesellschaft WIRO die Genehmigung zum Abriss der Wand zu erteilen, um ein Wohngebiet zu errichten. Während die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt dem Abriss zustimmte, verweigerte jedoch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) als Fachbehörde sein Einvernehmen.  

Gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (Energieministerium), dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildungsministerium) und dem LAKD führte der Petitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung am 29.06.2017 eine Beratung zum geplanten Abriss der „Heinkel-Wand“ durch. Zum Verfahren führte der Vertreter des Energieministeriums zunächst aus, dass es sich bei der Erteilung einer Abrissgenehmigung um eine baubehördliche Entscheidung handele. Zwar sei der Denkmalschutz zu beteiligen, bei einem Dissens komme jedoch der obersten Baubehörde, also dem Energieministerium, die Befugnis zur Entscheidung zu. Dieses habe nun entschieden, dass dem Abriss keine denkmalschutzrechtlichen Gründe entgegenstünden. Zur Begründung führte er aus, dass die Interessen der stadteigenen Wohnungsgesellschaft als Eigentümerin, kostenintensive Investitionen zum Erhalt der Mauer zu vermeiden, gegenüber den Interessen des Denkmalschutzes überwiegen würden. Dabei sei auch zu beachten, dass die Merkmale, die zu einer Qualifizierung als Baudenkmal geführt hätten, nicht mehr vorhanden seien. Die Sanierungskosten in Höhe von zwei Millionen Euro seien der Wohnungsgesellschaft daher nicht zuzumuten. Auch komme eine Integration der „Heinkel-Wand“ in das geplante Wohngebiet als Schallschutzwand nicht in Betracht, da an dieser Stelle kein Verkehrslärm zu befürchten sei.  

Der Vertreter des LAKD betonte den besonderen Wert des Industriedenkmals, das auch die wechselvolle Geschichte Rostocks als Industriestandort einschließlich der dunklen Seiten dokumentiere. Er führte jedoch weiter aus, dass das Energieministerium als oberste Bauaufsicht in rechtmäßiger Weise das fehlende Einvernehmen des LAKD ersetzt habe.  

Die Mitglieder des Petitionsausschusses kritisierten, dass es die Stadt über Jahre unterlassen habe, Sicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, sodass sich der Zustand des Baudenkmals zunehmend verschlechtert hatte. Auch bewerteten es die Abgeordneten als problematisch, dass die Stadt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die Denkmaleigenschaft aufgehoben hatte, nachdem das Baudenkmal in ihr Eigentum übergegangen war. Im Ergebnis ihrer Beratung kamen die Abgeordneten daher zu der Auffassung, dem Landtag zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung und die Hansestadt Rostock zu überweisen.

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