Petitionsausschuss diskutiert die abgelehnte Förderung für den Bau eines Brunnens
Date of article: 07/07/2017
Daily News of: 07/07/2017
Country:
Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author:
Article language: de
Im Rahmen eines in der vergangenen Legislaturperiode abgeschlossenen Petitionsverfahrens hatte der Landtag erreicht, dass die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) dahin gehend geändert wurde, dass die Förderung nicht mehr nur auf öffentliche Anlagen beschränkt ist und somit auch private Anlagen gefördert werden können. Der Petent hatte daraufhin erneut einen Antrag auf Förderung für den Bau eines neuen Brunnens mit einer Tiefe von 45 m gestellt, da sein alter 9 m tiefer Brunnen aufgrund erhöhter Uranwerte zumindest für die Trinkwasserversorgung nicht mehr nutzbar war. Diesen Antrag hatte das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern abgelehnt.
Da im Laufe des Petitionsverfahrens Widersprüche sichtbar geworden waren, führte der Ausschuss in seiner gestrigen Sitzung hierzu eine Beratung mit Vertretern des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (Landwirtschaftsministerium) und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) durch. Das LaGuS bestätigte hierbei, dass aktuelle Messungen des Grundwassers in einer Tiefe von 47,5 m keine Belastungen ergeben hätten. Dennoch bestünden laut Landwirtschaftsministerium nach wie vor Zweifel an einer dauerhaften qualitätsgerechten Trinkwasserversorgung aus dem in Frage kommenden Grundwasserleiter. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sei, dass die Errichtung dieser Anlage mit Kosten i. H. v. ca. 15.000 Euro wirtschaftlich unverhältnismäßig sei, zumal diese lediglich der Versorgung eines Grundstückes diene, das zudem nur mit einer Person bewohnt werde. Demnach seien, so die Zusammenfassung des Landwirtschaftsministeriums, die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt.
Auf die Frage des Ausschusses, ob zumindest eine teilweise Förderung möglich sei, stellte das Landwirtschaftsministerium klar, dass die Maßnahme wie oben dargestellt nicht förderfähig sei und somit auch kein Spielraum bei der Höhe der Fördersätze bestehe. Eine Möglichkeit sei vielmehr, so die Behördenvertreter, dass die bereits in dem Ortsteil bestehenden zwei Brunnen mit einer Tiefe von 45 m und sehr gutem Trinkwasser gemeinsam genutzt werden. Hierzu bedürfe es einer Verständigung zwischen den Brunnenbesitzern und dem Petenten.
Nach einer intensiven Diskussion und Abwägung der bestehenden Möglichkeiten kam der Ausschuss zu der Auffassung, dass die Ablehnung vor allem im Hinblick auf die Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens nachvollziehbar begründet wurde, und beschloss einstimmig, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.
