Petitionsausschuss hört Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an

Date of article: 20/01/2017

Daily News of: 20/01/2017

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Heinz Müller, stellte dem Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 19.01.2017 seinen Tätigkeitsbericht für die Kalenderjahre 2014/2015 vor.

Müller, der gerade im Dezember 2016 vom Landtag in dieses Amt gewählt worden war, betonte seine Rolle als Ansprechpartner, an den sich gerade auch der Petitionsausschuss wenden könne, wenn die Petitionen Fragen des Datenschutzes oder des ungehinderten Zugangs zu Informationen zum Gegenstand haben.

Im Hinblick auf die im Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung führte er jedoch aus, dass diese sich erheblich auf den Aufgabenbereich seiner Behörde auswirke. Während seiner Behörde bisher eher eine beratende und unterstützende Funktion zukomme, werde durch die EU-Datenschutzgrundverordnung, die nach einer zweijährigen Übergangsfrist im Mai 2018 als geltendes Recht unmittelbar anwendbar sein wird, die Umgestaltung zu einer unabhängigen Kontrollinstanz mit Sanktionsbefugnissen erforderlich. In Folge der unmittelbaren Anwendbarkeit der Verordnung müssten zudem die bestehenden Gesetze auf ihre Vereinbarkeiten mit der Datenschutzgrundverordnung überprüft und gegebenenfalls Gesetze geändert werden, so der Datenschutzbeauftragte. 

Anschließend griffen die Mitglieder des Petitionsausschusses verschiedene Themen aus dem Tätigkeitsbericht auf und diskutierten diese mit dem Landesdatenschutzbeauftragten. Gegenstand der Diskussion waren insbesondere die durch die EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Behörde des Datenschutzbeauftragten übertragenen Befugnisse und die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Aber auch Fragen der Videoüberwachung im privaten und im öffentlichen Raum wurden ebenso erörtert wie das mitunter bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Information und dem Schutz personenbezogener Daten. 

In seiner nächsten Sitzung am 23.02.2017 wird der Petitionsausschuss voraussichtlich eine Beschlussempfehlung zu dem Tätigkeitsbericht erarbeiten, die er als in dieser Angelegenheit federführend beratender Ausschuss dem Landtag vorlegen wird.

 

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