Tempo 30 im Wohngebiet
Date of article: 13/01/2017
Daily News of: 13/01/2017
Country: Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern
Article language: de
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.01.2017 unter anderem über eine Petition beraten, mit der sich der Petent über den Abbau eines Tempo-30-Schildes in seinem Wohnort beschwerte.
Mehr als 20 Jahre war in dieser Straße, an die vor allem Grundstücke mit Ein- und Mehrfamilienhäusern grenzen, eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Da die Straße weder über einen Gehweg noch über einen für Fußgänger nutzbaren Randstreifen verfügt, müssen auch Fußgänger und Fahrradfahrer die Straße nutzen. Um auf diese Gefahrenen hinzuweisen, sind an dieser Straße auch die Gefahrenzeichen 133 (Fußgänger) und 136 (Kinder) aufgestellt. Dennoch wurde die Tempo-30-Zone aufgehoben, sodass hier nun mit 50 km/h gefahren werden kann.
Um die Möglichkeiten zu erörtern, unter welchen Bedingungen wieder die vom Petenten geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden kann, führte der Petitionsausschuss eine Beratung durch, an der auch Vertreter des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (Energieministerium), des Landkreises Rostock als zuständige Straßenverkehrsbehörde und des Amtes Warnow-West teilnahmen. Der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde führte zunächst aus, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h seinerzeit wegen vorhandener Straßenschäden erfolgt sei, die zwischenzeitlich jedoch beseitigt worden seien. Daher habe man nach einer im Jahr 2013 durchgeführten Verkehrsschau verfügt, die Geschwindigkeitsbeschränkung zu entfernen. Die Gefahrenzeichen, die auf den Fußgängerverkehr, insbesondere auf Kinder, hinweisen, seien jedoch stehengeblieben. Eine in den Sommerferien 2015 durchgeführte Verkehrsdatenerfassung habe zudem ergeben, dass 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeit von 36 km/h nicht überschreiten würden. Weiterhin führte der Vertreter des Landkreises Rostock aus, dass es aufgrund einer unübersichtlichen Kurve ohnehin nicht möglich sei, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h diese Straße zu befahren. Da sich an dieser Straße jedoch weder eine Schule noch ein Kindergarten oder sonstige vergleichbare Einrichtungen befinden würden, bestehe keine zwingende Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein entsprechender Wunsch der Bürger sei hierfür nicht ausreichend.
Auf Nachfrage des Petitionsausschusses führten die Vertreter des Amtes Warnow-West aus, dass die Gemeinde derzeit aufgrund der finanziellen Situation nicht in der Lage sei, einen Gehweg zu errichten, die Gemeinde sei daher mit der Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einverstanden. Die Mitglieder des Petitionsausschusses betonten, dass sich bei einer gemischten Nutzung einer Straße durch alle Verkehrsteilnehmer die Regelungen an den schwächsten Verkehrsteilnehmern, also an den Fußgängern, insbesondere den Kindern, auszurichten habe. Daher sollte zumindest bis zum Bau eines Gehweges die Geschwindigkeit wieder auf 30 km/h beschränkt werden. Denn auch wenn 85 Prozent der Autofahrer die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sogar unterschritten, gehe die Gefahr von jenen 15 Prozent aus, die schneller führen, so die Ausschussmitglieder.
Der Vertreter des Energieministeriums, das die oberste Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden führt, bot daraufhin an, in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landkreis und der Gemeinde eine Lösung zu erarbeiten, um die Gefährdung der Fußgänger auszuschließen. Aufgrund dieses Ausblicks auf einen für den Petenten hoffentlich zufriedenstellenden Ausgang hat der Petitionsausschuss das Verfahren noch nicht abgeschlossen, sondern wird sich über das Ergebnis dieses Treffens berichten lassen und die Petition sodann erneut beraten.