Ungleichbehandlung am Badeteich

Date of article: 20/05/2017

Daily News of: 30/05/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Einmal mehr beschäftigt sich die Volksanwaltschaft mit unterschiedlichen Tarifen für Badeteichgäste. Konkret geht es um die Saisonkarte für den Badeteich in Guntramsdorf, die für Ortsansässige heuer nur 40 Euro kostet, während alle anderen 80 Euro bezahlen müssen. Mehrfach hatte die Volksanwaltschaft auf die unzulässige Diskriminierung hingewiesen, doch der Bürgermeister sieht sich im Recht.

Volksanwältin Brinek verweist zum wiederholten Male auf die geltende Rechtslage: „Sowohl die Österreichische Verfassung als auch das EU-Recht verbietet eindeutig diese Ungleichbehandlung, das kann man nicht mit einem Gemeinderatsbeschluss außer Kraft setzen.“ Auch das Argument, dass Einheimische Gemeindeabgaben leisten, sei nicht überzeugend: „Diese Abgaben sind nicht zweckgebunden. Die differenzierte Preisgestaltung ist schlichtweg unzulässig und muss ein Ende haben!“

 

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