100/2018 : 4. Juli 2018 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-532/17
Date of article: 04/07/2018
Daily News of: 06/07/2018
Country:
EUROPE
Author:
Article language: de
Wirth u.a.
Verkehr
Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen zustehenden Ausgleichsleistung nicht diejenige Fluggesellschaft verpflichtet, die das verwendete Flugzeug samt Besatzung vermietet hat, sondern diejenige, die entschieden hat, den Flug durchzuführen
Verkehr
Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen zustehenden Ausgleichsleistung nicht diejenige Fluggesellschaft verpflichtet, die das verwendete Flugzeug samt Besatzung vermietet hat, sondern diejenige, die entschieden hat, den Flug durchzuführen
