64/2018 : 8. Mai 2018 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-82/16
Date of article: 08/05/2018
Daily News of: 14/05/2018
Country:
EUROPE
Author:
Article language: de
K.A. u.a.
Justiz und Inneres
Ein Antrag auf Familienzusammenführung ist auch dann zu bearbeiten, wenn er von einem Drittstaatsangehörigen, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, zum Zweck der Familienzusammenführung mit einem Unionsbürger gestellt wird, der nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat
Justiz und Inneres
Ein Antrag auf Familienzusammenführung ist auch dann zu bearbeiten, wenn er von einem Drittstaatsangehörigen, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, zum Zweck der Familienzusammenführung mit einem Unionsbürger gestellt wird, der nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat
