Sprechtag des Bürgerbeauftragten im Rathaus von Tauberbischofsheim am 25. April 2018
Date of article: 17/04/2018
Daily News of: 23/04/2018
Country:
Germany
- Baden-Württemberg
Author:
Article language: de
April 17, 2018
Der Bürgerbeauftragte von Baden-Württemberg Volker Schindler hält am Mittwoch, dem 25. April, seinen Sprechtag in Tauberbischofsheim ab. Die Gespräche finden im Gästeraum des Rathauses von Tauberbischofsheim, Marktplatz 8, 97941 Tauberbischofsheim statt.
„Anliegen lassen sich im persönlichen Gespräch oft leichter darlegen. Ich finde es daher wichtig, dass mich auch Menschen erreichen können, für die der Weg nach Stuttgart zu aufwendig ist“, so Volker Schindler. Er ergänzt: „Natürlich richtet sich die Einladung nicht nur an die Tauberbischofsheimer, sondern an alle Bürgerinnen und Bürger aus der ganzen Region“.
Eine Anmeldung zur Bürgersprechstunde ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 20. April entweder über das Online-Kontaktformular auf der Website des Bürgerbeauftragten www.buergerbeauftragter-bw.de oder unter der Telefonnummer 0711 137765-30 anmelden.
Es ist hilfreich, wenn Unterlagen – wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden – zum Termin mitgebracht werden.
Info
Der Bürgerbeauftragte nahm nach seiner Wahl durch den Landtag die Arbeit im Jahr 2017 auf. Er leistet unabhängige und überparteiliche Unterstützung; dabei ist seine Hilfe selbstverständlich kostenfrei. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Problemen und Schwierigkeiten mit Behörden des Landes Baden-Württemberg an ihn wenden.
Außerdem ist der Bürgerbeauftragte Ansprechpartner für Beschwerden über die Arbeit der Landespolizei. Aber auch Polizeiangehörige können ihre Eingaben im Zusammenhang mit ihrem Dienst direkt an ihn richten.
Nicht zuständig ist der Bürgerbeauftragte für Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, wie zum Beispiel Beschlüsse des Gemeinderats. Nicht tätig werden kann der Bürgerbeauftragte, wenn zivilrechtliche Streitigkeiten zu regeln sind. Ebenso darf er keine Gerichtsurteile überprüfen. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten.
