Fonds für DDR-Heimkinder ist geschlossen – Beratungsmöglichkeiten stehen dennoch weiterhin zur Verfügung

Date of article: 14/01/2019

Daily News of: 15/01/2019

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Committee on Petitions of Thuringia

Article language: de

Eine Bürgerin, die in der DDR in den 60iger Jahren mehrere Jahre in einem staatlichen Heim aufgewachsen war, bat den Bürgerbeauftragten um Hilfe und schilderte ihre schlechte wirtschaftliche Lage als Rentnerin.

Sie führte aus, dass sie den Stichtag für die Beantragung von Entschädigungen aus dem Fond „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ verpasst habe, und deshalb keine Leistungen hieraus erhalten habe. Dieser Fond wurde vom Bund und den ostdeutschen Bundesländern zum 01.07.2012 als zeitlich befristetes ergänzendes Hilfesystem errichtet, um Menschen zu helfen, denen in Heimen der ehemaligen DDR Unrecht widerfahren ist. In dieser Angelegenheit hatte sie sich bereits hilfesuchend an die Thüringer Landesregierung gewandt, aber von dort keine Antwort erhalten. Nun erhoffte sie sich Unterstützung vom Bürgerbeauftragten, um doch noch Leistungen aus dem Hilfsfonds zu erhalten.

Bereits im Gespräch wies der Bürgerbeauftragte die Bürgerin auf die Stichtagsregelungen des Hilfsfonds hin. Er selbst hatte im Jahr 2014 im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Befristung des Fonds aufmerksam gemacht. Der Bürgerbeauftragte versprach aber, ihr Anliegen der Landesregierung vorzutragen und sie über weitere Hilfs- und Beratungsangebote zur informieren.

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