Petitionsausschuss hinterfragt geplanten Ausbau einer Straße in der Gemeinde Pampow
Date of article: 18/01/2019
Daily News of: 22/01/2019
Country: Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern
Article language: de
Mit einem Straßenbauvorhaben südlich des Sportplatzes in Pampow hat sich der Petitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung befasst. Hierzu lag den Ausschussmitgliedern die Petition einer Bürgerinitiative vor, die die Planungen zum Straßenausbau kritisiert und sich in diesem Zusammenhang auch über die Vorgehensweise einiger Gemeindevertreter beschwert.
Der Bürgermeister der Gemeinde Pampow stellte zunächst dar, dass der Gemeindevertretung drei Varianten zur Veränderung der Verkehrssituation in der betroffenen Straße in Pampow vorgelegen hätten. Hierbei habe sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Variante entschieden, gegen die sich die Bürgerinitiative wende. Zu der Frage nach einer Bürgerbeteiligung verwies er darauf, dass die Gemeindevertretung während der öffentlichen Sitzungen und Einwohnerfragestunden die betroffenen Bürger stets umfassend informiert habe. Neben der Bürgerinitiative werde das Vorhaben zudem von den Bewohnern der benachbarten Seniorenwohnanlage kritisiert, die die für den Straßenbau vorgesehen Fläche als Erholungsraum nutzen möchten.
Der Vertreter des Landkreises Ludwigslust-Parchim stellte dar, dass aus Sicht der unteren Rechtsaufsichtsbehörde keine Verfahrensfehler beim Beschluss der Gemeindevertretung zum Straßenbauvorhaben erfolgt seien. Lediglich ein weiterer Beschluss der Gemeindevertretung zur Umsetzung von Entwässerungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sei durch den Bürgermeister beanstandet worden. Das Beanstandungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, sodass derzeit nicht mit der Umsetzung des Straßenausbaus begonnen werden könne. Zudem wies er darauf hin, dass bei dem geplanten Straßenausbau eine Verkehrsberuhigung erzielt werden solle und keine Anhaltspunkte gegeben seien, dass es, wie von der Bürgerinitiative befürchtet, zu Lärmbelästigungen durch einen zunehmenden Verkehr komme. Abschließend machte der anwesende Vertreter des Innenministeriums darauf aufmerksam, dass die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit selbst entscheiden könne, welche Variante gewählt werden solle. Bei dieser Entscheidung würden auch nicht die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelten, sondern erst bei der Umsetzung der Variante. Auch wenn es bei den Gemeindevertretern Streitigkeiten über die weitere Realisierung des Vorhabens gebe, müsse die Bürgerinitiative die getroffenen Entscheidungen akzeptieren.
Im Ergebnis der Beratung stellte der Petitionsausschuss fest, dass das Verfahren und die Beschlussfassung rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden sind und eine inhaltliche Bewertung der Baumaßnahme aufgrund der garantierten kommunalen Selbstverwaltung nicht in Betracht kommt. Auf dieser Grundlage wird der Petitionsausschuss nunmehr eine Beschlussempfehlung für den Landtag erarbeiten.