Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-154/21 | Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten)
Date of article: 12/01/2023
Daily News of: 16/01/2023
Country: EUROPE
Author: Court of Justice of the European Union
Article language: de
Link: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-01/cp230004de.pdf
Languages available: es cs de et en fr it lv lt hu pl pt ro sk
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann sich jedoch darauf beschränken, nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, wenn es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist
Ein Bürger beantragte bei der Österreichischen Post, der größten Anbieterin von Post- und Logistikdiensten in Österreich, ihm mitzuteilen, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt habe.
Er stützte sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese sieht vor, dass eine betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen Informationen über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern zu erhalten, gegenüber denen ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden.
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