Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht zum 1. Juli 2023

Date of article: 27/06/2023

Daily News of: 30/06/2023

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

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Article language: de

Nachdem zum 1. Januar durch tiefgreifende Reformen „Hartz IV“ das Bürgergeld geworden ist, erwarten Bezieher*innen dieser Leistungen einige weitere Änderungen. Auch in anderen Bereichen wird es zu Neuerungen kommen. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick über kommende Änderungen im Sozialrecht.

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld statt „Hartz IV“): Bürgergeld: Ab dem 1. Juli werden die Freibeträge für Erwerbstätige verbessert, indem eine weitere Stufe von 30 % bei einem Einkommen zwischen 520 € und 1.000 € eingeführt wird. Zudem dürfen junge Menschen unter 25 Jahren das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer förderungsfähigen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ - Dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 €) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 € der jährlichen Aufwandsentschädigung behalten. Darüber hinaus wird Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

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