(EO) Sonderbericht an das EU-Parlament: Ombudsfrau kritisiert Verzögerungen in der Kommission bei Anträgen auf Zugang zu Dokumenten

Date of article: 21/09/2023

Daily News of: 22/09/2023

Country:  EUROPE

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Article language: de

Die Europäische Ombudsfrau Emily O'Reilly hat das Europäische Parlament um formelle Unterstützung für ihre Bemühungen gebeten, die Europäische Kommission dazu zu bewegen, ihren Empfehlungen zu folgen und die systemischen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu verringern.

In einem Sonderbericht an das Europäische Parlament stellte die Ombudsfrau fest, dass die Kommission zwar angab, die meisten ihrer Empfehlungen bereits umzusetzen, dass aber die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten weiterhin erhebliche Verzögerungen aufweisen.

Diese Verzögerungen betreffen in der Regel Zugangsanträge in Bereichen von erheblicher öffentlicher Bedeutung. Jüngste Beispiele zeigen, dass die Kommission mehr als ein Jahr gebraucht hat, um Anträge auf Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Migration, EU-Wiederaufbaufonds und Sanktionen gegen Russland zu bearbeiten. Gleichzeitig hat die Ombudsfrau einen starken Anstieg der Beschwerden bezüglich des verspäteten Zugangs zu Dokumenten in der Kommission festgestellt, wobei die Zahl im Jahr 2023 bereits viermal höher war als im gesamten Jahr 2020.

Die Bürger*innen erwarten zu Recht, dass die EU-Verwaltung offen, modern und serviceorientiert ist – der Ansatz der Kommission beim Zugang zu Dokumenten liegt weit hinter diesen Erwartungen zurück.“

„Diese Verzögerungen untergraben die Fähigkeit der Bürger*innen, Entscheidungen und Richtlinien der EU direkt und rechtzeitig zu prüfen. Die Kommission muss ihren Ansatz grundlegend überdenken, um dieses systemische Problem zu beheben.“

„Mein oberstes Ziel ist es, der Öffentlichkeit eine sinnvolle Teilhabe am demokratischen Leben der EU zu ermöglichen. Das ist ein Vertragsrecht. Deshalb habe ich die Unterstützung und das Handeln des Parlaments in dieser Angelegenheit gefordert“, so die Ombudsfrau.

Die im Jahr 2022 eingeleitete Untersuchung der Ombudsfrau ergab, dass die Fristen der Transparenz-Verordnung (1049/2001) in 85% der Fälle nicht eingehalten werden, wenn Personen die Kommission bitten, ihre ursprüngliche Zugangsentscheidung zu überprüfen, weil sie den Zugang zu den beantragten Dokumenten verweigert oder nur teilweise gewährt hat.

Über 60 % der Überprüfungsentscheidungen dauerten mehr als 60 Arbeitstage, obwohl die maximale Bearbeitungszeit 30 Arbeitstage beträgt.

In ihrer Empfehlung schlug die Ombudsfrau vor, dass die Kommission mehr Ressourcen für die Bearbeitung von Zweitanträgen bereitstellt, konstruktiv und offen mit Personen umgeht, die Dokumente anfordern, und Themen von öffentlichem Interesse antizipiert, damit sie proaktiv transparent sein kann.

Seit der Einrichtung der Europäischen Ombudsstelle im Jahr 1995 wurden dem Europäischen Parlament 20 Sonderberichte vorgelegt. Alle wurden befürwortet. Der letzte Sonderbericht aus dem Jahr 2018 betraf die mangelnde Transparenz der Gesetzgebung im Rat der Europäischen Union.

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