Petitionsausschuss berät über Prerower Campingplatz

Date of article: 07/06/2024

Daily News of: 11/06/2024

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Der Petitionsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 05.06.2024 zehn Petitionen beraten. Eine Petition wurde mit den Beteiligten besprochen. Die Petenten hatten sich in diesem Fall darüber beschwert, dass sie ihre Dauercampingstellplätze im Regenbogencamp Prerow künftig nicht mehr nutzen könnten, und sich über die Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V beschwert. Die Stiftung hatte Teilflächen des Campingplatzes erworben und daraufhin die Pachtverträge mit dem Betreiber des Platzes, der Regenbogen AG, gekündigt.

Einer der Petenten nahm stellvertretend für viele Betroffene an der Beratung teil. Er verdeutlichte anhand einer Power-Point-Präsentation sein Anliegen. Nach seinem Informationsstand würden sich keine Verbesserungen für die Dünenlandschaft entwickeln, sollten die Areale des Campingplatzes wie geplant geschlossen werden. Außerdem monierte er, dass die betroffenen Camper an den vorausgegangenen Informationsveranstaltungen nicht teilnehmen konnten, weil die Termine vorher nicht ausreichend bekannt gegeben worden seien. Als Camper habe man zudem darauf vertraut, dass der Campingplatz in seinem gesamten Umfang naturverträglich betrieben werde. Der Petent trug weiter vor, dass ein von ihm beauftragter Gutachter ebenfalls der Auffassung sei, dass die Anwesenheit der Camper nicht zu negativen Beeinträchtigungen der Dünen führen würde. Eine Lösung des Problems sah er darin, das angrenzende Gelände eines stillgelegten Ferienlagers für neue Stellplätze zu nutzen.

Der Vertreter des Nationalparkamtes widersprach den inhaltlichen Ausführungen des Petenten und stellte dar, dass die Entwicklung der Dünenlandschaft sehr wohl durch den Betrieb des Campingplatzes negativ beeinträchtigt werde. Bereits im Jahr 2003 sei im Nationalparkplan festgehalten worden, dass für den Campingplatz eine Lösung außerhalb des Nationalparks oder eine naturschutzverträgliche Lösung gefunden werden müsste. Ein Ziel von Natura 2000 und vom Nationalpark sei u. a., eine Weiterentwicklung der sogenannten Weißdüne zu ermöglichen. Das könne nur durch eine Reduzierung der Campingplatzflächen erreicht werden. Außerdem würden nach der Schließung der betroffenen Areale noch rund 83 Prozent der Campingplatzfläche zur Verfügung stehen.

Der Vertreter der Stiftung Umwelt- und Naturschutz erklärte, dass man zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Einfluss auf die Verkleinerung des Campingplatzes nehmen konnte. Die Rahmenbedingungen seien bereits vorher festgelegt worden. Darüber hinaus stellte er klar, dass keine Dauercampingplätze verloren gehen würden. Den Dauercampern seien alternative Stellplätze in den anderen Arealen angeboten worden.

Im Laufe der Diskussion wurde sodann der Vorschlag des Petenten erörtert, angrenzende Flächen wie das ehemalige Ferienlager, die außerhalb des Nationalparks liegen, als Ausweichflächen für die geschlossenen bzw. zu schließenden Areale zu nutzen. Dieser Vorschlag wurde von allen Beteiligten als ein gangbarer Weg eingeschätzt, um einen Kompromiss zwischen naturschutzrechtlichen Belangen und der weiteren touristischen Nutzung zu erreichen. Die Abgeordneten wiesen jedoch darauf hin, dass sicherzustellen sei, dass diese Flächen dann auch zum Zeitpunkt der Schließung von Arealen zur Verfügung stehen. Hierzu wird sich der Ausschuss nun an das Landwirtschaftsministerium wenden.

Zu vier Petitionen beschloss der Petitionsausschuss, die Anliegen der Petenten vor Ort gemeinsam mit den Beteiligten zu besprechen.

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