Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben
Date of article: 24/07/2024
Daily News of: 26/07/2024
Country: Germany
- Baden-Württemberg
Author: Regional Committee on Petitions of Baden-Württemberg
Article language: de
1. Petition 17/1364 betr. Bürgerbeteiligung Der Petent begehrt Rechtsänderungen mit dem Ziel, dass die Landräte künftig direkt durch die Kreisbevölkerung gewählt werden und dass Bürgerbegehren und Einwohneranträge auf Landkreisebene möglich werden.
Die Prüfung der Petition ergab Folgendes:
In Baden-Württemberg wird der Landrat durch den Kreistag gewählt (§ 39 der Landkreisordnung – LKrO). Einwohneranträge sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wie auf Gemeindeebene (§§ 20b und 21 der Gemeindeordnung) sind in der Landkreisordnung nicht vorgesehen. In den meisten anderen Flächenbundesländern werden die Landräte durch die wahlberechtigten Kreiseinwohner gewählt und es gibt auf Landkreisebene direktdemokratische Instrumente in vergleichbarer Weise wie auf Gemeindeebene.
Während für die Wahl der Volksvertretungen in den Gemeinden und Landkreisen (Gemeinderat, Kreistag) durch das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg eine unmittelbare Wahl durch die Bevölkerung vorgeschrieben ist, gibt es für die Bestellung der Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister, Landrat) keine verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Festlegung des Wahlverfahrens für die Wahl des Landrats liegt deshalb im Gestaltungsermessen des Landesgesetzgebers. (...)