Petitionsausschuss hört Landesregierung zur Opferentschädigung und zur Barrierefreiheit am Bahnhof Velgast an
Date of article: 27/11/2024
Daily News of: 02/12/2024
Country: Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 u. a. zwei Petitionen beraten, zu denen Vertreter des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums angehört wurden.
Eine Petentin hatte sich bereits Ende 2022 stellvertretend für Gewaltopfer mit ihrer Kritik an den Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie mit verschiedenen Vorschlägen zur Verbesserung der Situation an den Landtag gewandt. Hierzu hatte das Sozialministerium bereits umfassend Stellung genommen. Am 01.01.2024 ist das 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Kraft getreten, das neben anderen Gesetzen und Verordnungen auch das Opferentschädigungsgesetz abgelöst hat. Ziel des SGB XIV ist, künftig allen Opfern von Gewalttaten schnell und unkompliziert Hilfen zukommen zu lassen. Der Vertreter des Sozialministeriums bekräftigte in der Sitzung, dass das Antragsverfahren vereinfacht und die sog. Schnellen Hilfen eingeführt worden seien. Zu diesen zählten die Soforthilfe in einer Traumaambulanz und das Angebot, dass Betroffene bei der Antragstellung auf Leistungen der sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch von einem Fallmanagement unterstützt werden können. In diesem Zusammenhang verwies er auf die 14 Traumaambulanzen im Land, die Betroffene im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühintervention bereits dann aufsuchen können, wenn noch keine Entscheidung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales im Erleichterten Verfahren ergangen sei. Der Ausschuss beschloss angesichts der verbesserten Verfahrensregelungen, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums erklärte zur zweiten Petition, mit der die fehlende Barrierefreiheit am Bahnhof Velgast kritisiert wurde, dass für die Bahnanlagen primär der Bund zuständig sei und das Land allenfalls appellierende Möglichkeiten habe. Nach der aktuell geltenden Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Land sei ein Umbau des Bahnhofs Velgast für 2029 geplant. Hier sei die Errichtung von Aufzugsanlagen vorgesehen. In der folgenden Diskussion, in der die Abgeordneten wiederholt auf die notwendige Sicherstellung der Barrierefreiheit in den Zügen und auf den Bahnhöfen hinwiesen, beantwortete das Ministerium die Fragen des Ausschusses und stellte heraus, dass aufgrund der Vielzahl der nicht barrierefreien Bahnhöfe prioritär vorzugehen sei. So sei nachvollziehbar, dass größere und damit höher frequentierte Bahnhöfe vorzugsweise umgebaut würden. Er sagte jedoch zu, dass er die Situation am Bahnhof Velgast bei nächster Gelegenheit nochmals beim Bund ansprechen werde. Im Ergebnis der Diskussion beschloss der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen und die Petition im Hinblick auf die Bundeszuständigkeit an den Deutschen Bundestag weiterzuleiten.