Mitglieder des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages nahmen an Ausschusssitzung teil
Date of article: 12/09/2024
Daily News of: 16/09/2024
Country: Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Nachdem Abgeordnete des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im September des vergangenen Jahres nach Kiel reisten, waren nunmehr Mitglieder des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages nach Schwerin gekommen, um den im letzten Jahr begonnenen Erfahrungsaustausch fortzuführen. Hierzu nahmen der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Hauke Göttsch, und seine Delegation u. a. an der gestrigen Sitzung des Petitionsausschusses teil.

Zu Beginn der 49. Ausschusssitzung wurde eine Petition zusammen mit einer Vertreterin des Sozialministeriums beraten, in der der Petent eine Änderung des Landespflegegesetzes forderte. Mit diesem Begehren trat er an den Petitionsausschuss heran, weil für seinen Vater nach Schließung einer Tagespflege im Landkreis Nordwestmecklenburg nur eine Versorgungsmöglichkeit in Lübeck gefunden werden konnte. Durch den Wechsel nach Schleswig-Holstein konnte seinem Vater aber nicht mehr der in § 7 Landespflegegesetz geregelte Landeszuschuss gezahlt werden, wodurch nach Ansicht des Petenten sein Vater finanziell schlechter gestellt sei.
Die Vertreterin des Sozialministeriums zeigte Verständnis für die Sorgen des Petenten, die er sowohl bei der Absicherung der Versorgung als auch bei der Finanzierung habe. Dennoch könne der Forderung des Petenten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen werden. Das sei dem Petenten sowohl von Seiten des Sozialministeriums als auch des zuständigen Pflegestützpunktes bereits mehrfach in der Vergangenheit erläutert worden. Dabei seien ihm auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt worden, die auf Vorgaben des Bundes im SGB XI zurückzuführen seien, wonach die Länder dazu aufgefordert seien, die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen aufzubauen und weiterzuentwickeln. So sei es auch das Ziel des Zuschusses nach § 7 Landespflegegesetz, die Angebotslandschaft im Land zu stärken. Der Zuschuss stelle somit eine Objektförderung und keine Individualförderung dar. Damit einhergehend sei es aber möglich, dass der Zuschuss an teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ausgezahlt werde, wenn dort Personen aus anderen Bundesländern Angebote in Anspruch nehmen würden. Abschließend empfahl sie, dass sich der Petent noch einmal an den Pflegestützpunkt oder alternativ an die Pflegekasse wenden solle, um zu erörtern, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert werden könne oder ob mittlerweile andere Angebote im Land infrage kommen könnten.
Die Abgeordneten des Petitionsausschusses stellten in Anbetracht dieser Ausführungen fest, dass zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes noch weitere Informationen, insbesondere zu den gesetzlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Landespflegegesetzes, eingeholt werden müssen. Sobald diese vorliegen, wird sich der Petitionsausschuss erneut mit dem Anliegen des Petenten befassen.
Danach erörterten die Abgeordneten bei zehn anderen Petitionen das weitere Vorgehen. Im Ergebnis soll bei drei Petitionen dem Landtag empfohlen werden, das Petitionsverfahren abzuschließen. Außerdem hat der Petitionsausschuss den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten auf der Drucksache 8/3490 abschließend beraten und seine Beschlussempfehlung hierzu einstimmig beschlossen. Diese soll dem Landtag in seiner kommenden Sitzung vorgelegt werden.
Im Anschluss an die Ausschusssitzung tauschten sich die Ausschussmitglieder beider Petitionsausschüsse über die Verfahrensweisen bei der Bearbeitung von Petitionen aus. Dieser Dialog wurde in weiteren Gesprächen mit der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt.