Petitionsausschuss im Land unterwegs

Date of article: 17/09/2024

Daily News of: 26/09/2024

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Ombudsman of Mecklenburg-Vorpommern

Der Petitionsausschuss des Landtages M-V wird am Mittwoch, dem 18.09.2024, gleich zwei Orte im Land anfahren. Die Abgeordneten wollen sich vor Ort selbst ein Bild machen und alle Beteiligten an einen Tisch bringen, um die mit den Petitionen vorgetragenen Probleme und Lösungsmöglichkeiten zu besprechen.

Um 9.30 Uhr kommen die Abgeordneten in Bad Doberan, in der Straße Walkenhagen mit der Petentin, dem Bürgermeister der Stadt, der Landesforstanstalt und dem Landwirtschaftsministerium zusammen. Hier besteht das Problem darin, dass die Petentin ein Wohnhaus für drei Generationen errichten möchte, das Grundstück zwischenzeitlich aber so bewachsen ist, dass das Forstamt die Fläche als Wald bewertet und deshalb einer Bebauung nicht zustimmt. Das Grundstück liegt zwischen zwei Häusern in einem bebauten Stadtgebiet, für das es eine Innenbereichssatzung gibt. Die Wohnbebauung ist bauplanungsrechtlich damit zulässig. Auch die Stadt ist daran interessiert, dass Lücken wie diese bebaut werden, um eine Ausweitung der Stadt nach außen zu vermeiden.

Am Nachmittag fährt der Petitionsausschuss weiter nach Dobbin-Linstow, Teichwirtschaft 7, wo er sich um 13.30 Uhr mit der Petentin und weiteren Einwohnern sowie Vertretern des Landkreises, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) und des Landwirtschaftsministeriums trifft. Die Petentin kritisiert, dass an dem Fluss Nebel eine sogenannte Fischtreppe zu Lasten des Mühlenteiches in Dobbin errichtet werden soll. Das Bauvorhaben sieht vor, den Teich trockenzulegen. Der Mühlenteich ist jedoch ein ausgewiesenes Bodendenkmal und bildet zusammen mit der anliegenden Wassermühle ein schützenswertes Denkmalensemble. Zudem ist er ein wertvolles Biotop. Sie befürchtet mit der Baumaßnahme in dieser Größenordnung negative Auswirkungen auf die Ökosysteme in diesem Gebiet. Die natur- und denkmalschutzrechtlichen Aspekte seien bei der Planung der Fischtreppe zu wenig beachtet worden, so die Petentin. Dem widerspricht das Landwirtschaftsministerium. Es gehe vor allem darum, die ökologische Durchwanderbarkeit der Nebel herzustellen. Das vorhandene Wehr stelle aber ein Wanderhindernis für die Fische dar und solle daher durch eine Fischaufstiegsanlage ersetzt werden. Der künstlich angestaute Mühlenteich habe ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf die Durchwanderbarkeit. Deshalb sei entschieden worden, den Teich trockenzulegen. Natur- und Denkmalschutz seien dabei ausreichend berücksichtigt worden.

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