6.000 Euro Förderung 'Sauber Heizen für Alle 2024' wären ohne Volksanwaltschaft verloren

Date of article: 13/06/2025

Daily News of: 17/06/2025

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Manuel D. hatte mit einer Vollmacht für seine Mutter an der Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“ (bestehend aus einer Basisförderung Bund, Landesförderung für Kärnten und einer Zusatzförderung Bund „Sauber Heizen für Alle“) teilgenommen und diese am 17. Februar 2024 beantragt. Da sämtliche Antrags- und Fördervoraussetzungen erfüllt waren, bestätigte die mit der Abwicklung betraute Kommunalkredit Public Consulting (KPC), dass die Umsetzung des Projekts nun beginnen könne. Ende Februar 2024 verstarb überraschend die Mutter von Herrn D. (und Förderwerberin).

Anfang März wurde die (verstorbene) Frau über die positive Prüfung der Basisförderung Bund informiert. Herr D. verständigte das Land Kärnten und die KPC vom Ableben seiner Mutter, dass es jedoch eine Vollmacht gebe, der Notar informiert sei und erforderlichenfalls ein Nachlasskurator eingesetzt werde, sollte die Vollmacht nicht ausreichen. Am 9. April kam die finale Förderzusage für das Projekt, welche jedoch schon am 15. April widerrufen wurde, da Herr D. die Förderkriterien nicht erfülle; so hätte er keinen Wohnsitz am Projektstandort gehabt. Da Handwerker und Notar sich wiederholt nach dem Stand der Dinge erkundigt hatten, urgierte Herr D. eine ihm zugesagte neuerliche Beurteilung des Förderantrags durch das Land Kärnten, erhielt jedoch keine Antwort mehr. Darüber sowie über die Weiterleitung eines nicht korrekt wiedergegebenen Sachverhalts durch das Land Kärnten – die schließlich zur Rückziehung der Förderzusage führte – beschwerte sich Herr D. bei Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz. 

Das Land Kärnten beantwortete ein Schreiben der Volksanwaltschaft, dass die Vollmacht der verstorbenen Mutter nicht ausreiche und für eine Förderzusage der Hauptwohnsitz Herrn D.s in Kärnten rechtzeitig begründet hätte werden müssen. Das Klimaministerium teilte allerdings im April 2025 mit, dass der Förderantrag Herrn D.s wieder auf „aktiv“ gestellt worden sei. Auch die KPC teilte schließlich mit, dass – in Rücksprache mit der Finanzprokuratur – die Stornierung der Förderzusage wieder rückgängig gemacht werde. Förderwerberin sei die verstorbene Mutter gewesen, die alle Kriterien erfüllt hätte. Gewährt werden könne indessen nur die Basisförderung, da für die Landesförderung für Kärnten nie ein Antrag gestellt worden sei. „Ohne das Einschreiten der Volksanwaltschaft wäre Herr D. ohne Förderung abgefertigt worden, obwohl er den Antrag stellvertretend für seine Mutter gestellt hatte. So wären ihm 6.000 Euro an Förderung entgangen, die ihm – wie sich gezeigt hat – aber zustehen“, zeigte sich Volksanwältin Schwetz mit dem Ergebnis des Prüfverfahrens zufrieden.

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