Abgeordnete debattieren über Bestattungsgesetz

Date of article: 27/08/2025

Daily News of: 28/08/2025

Country:  Germany - Rhineland-Palatinate

Author: Regional Committee on Petitions of Rhineland-Palatinate

Article language: de

In dieser Woche haben die Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Gesundheitsausschuss eine Expertenanhörung zu geplanten Änderungen des Bestattungsgesetzes ausgewertet. Über den Gesetzentwurf soll in der kommenden Plenarsitzung des Landtags am 10./11. September 2025 final abgestimmt werden.

Oliver Kusch (SPD) verdeutlichte, dass das Gesetz die Wahrung von Pietät und die Bedürfnisse der Hinterbliebenen in den Mittelpunkt stelle. Zugleich ermögliche es neue Formen der Bestattung. So sollen etwa „Sternenkinder“ einen eigenen Ruheplatz finden können und künftig auch die gemeinsame Bestattung von Kindern mit einem verstorbenen Elternteil möglich sein. Ein zentrales Anliegen sei es, die individuelle Autonomie auch nach dem Tod zu stärken: Menschen könnten zu Lebzeiten festlegen, wie sie bestattet werden möchten. Neue Formen wie Fluss- oder Tuchbestattungen sollen unabhängig von religiösen Zugehörigkeiten allen offenstehen. Mit dem Gesetz soll ein individuellerer und selbstbestimmter Umgang mit dem eigenen Tod möglich werden.

Christoph Gensch (CDU) kritisierte den Prozess zur Reform des Bestattungsgesetzes scharf. Nach mehr als 40 Jahren ohne grundlegende Änderungen seien zwar Anpassungen angebracht. Die CDU bemängelte jedoch den hohen Zeitdruck und die aus ihrer Sicht unzureichende Einbindung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Eine so sensible Frage wie die Bestattungskultur benötige eine breite Diskussion und gesellschaftlichen Konsens. Feste Strukturen und klar definierte Orte der Bestattung seien keine Einschränkung, sondern gäben den Hinterbliebenen Halt und Orientierung. Grenzlose Selbstverwirklichung dürfe nicht über Pietät und Würde gestellt werden. Wichtig seien feste Orte der Erinnerung, die Trauer ermöglichten und Gemeinschaft stifteten. Die CDU plädiere für Regeln, die eine Balance schaffen zwischen zeitgemäßer Offenheit und den notwendigen Leitplanken einer würdevollen Bestattungskultur.

Ausschussvorsitzender Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass sich die Bestattungskultur im Laufe der Zeit stark verändert habe. Die Politik habe die Aufgabe, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Viele rechtliche Grundlagen stammten noch aus einer Zeit, in der die Sargbestattung der Standard war. Pietät sei heute eine sehr individuelle Einschätzung, geprägt durch religiöse, familiäre und kulturelle Hintergründe. Im Zentrum stehe die Selbstbestimmung, die auch über den Tod hinaus gelte. Jeder Mensch solle die Möglichkeit haben, zu Lebzeiten festzulegen, in welcher Form er oder sie bestattet werden möchte. Die Friedhofskultur sah er durch die neuen Möglichkeiten nicht gefährdet.

Eugen Ziegler (AfD) verwies darauf, dass der Tod ein sensibles und vielschichtiges Thema sei, das nicht nur den Verstorbenen selbst, sondern ebenso die Hinterbliebenen und die Gemeinden betreffe. Dennoch sehe er die geplanten Änderungen am Bestattungsgesetz als zielführend und im Kern der Sache dienlich an.

Steven Wink (FDP) betonte, dass religiöse und kulturelle Wünsche berücksichtigt werden müssten. Es handele sich bei den Gesetzesänderungen nicht um einen radikalen Wechsel, sondern um eine Ergänzung bestehender Möglichkeiten. Die Zeit für die nun vorgesehenen Änderungen sei gekommen, zumal auch Bestatter:innen bestätigt hätten, dass das Gesetz die in der Praxis bestehenden Wünsche aufgreife. Bislang seien Menschen gezwungen gewesen, ins Ausland zu gehen, um ihre gewünschte Bestattungsform wählen zu können. Aus Sicht Winks solle der Staat nicht vorgeben, wie, wann und wo Menschen trauern, sondern individuelle Entscheidungen zulassen.

Gesundheitsminister Clemens Hoch erinnerte daran, dass bereits seit über neun Monaten über das neue Bestattungsgesetz beraten werde. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des seit über 42 Jahren bestehenden Bestattungsgesetzes berücksichtige die gesellschaftliche Entwicklung der Bestattungs- und Trauerkultur, indem der Wille der Verstorbenen mit der Achtung der Würde nach dem Tode und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit in Einklang gebracht würden.  Hoch betonte zugleich, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme der neuen Bestattungsformen sei, dass eine Totenfürsorgeverfügung der verstorbenen Person vorhanden sein müsse. Damit werde verhindert, dass die Angehörigen gegen den Willen der Verstorbenen die neuen Bestattungsformen auswählen könnten.

Aufgabe der Politik sei es, eine verlässliche Grundlage für zusätzliche und von der Bevölkerung gewünschte alternative Bestattungsformen zu schaffen ohne die bewährten Traditionen und Strukturen zu verdrängen. Der Friedhof als gemeinschaftlicher Ort der Trauer bleibe erhalten, werde aber durch weitere Formen jenseits der klassischen Sargbestattung ergänzt.

Der Ausschuss votierte mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD für eine Annahme des Gesetzes, während CDU und die Gruppe FREIE WÄHLER es ablehnten.

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