Volksanwaltschaft erreicht einheitliche Regeln für Pflegeausbildungsprämie

Date of article: 20/03/2024

Daily News of: 21/03/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Im Juli hat die Volksanwaltschaft in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ darauf aufmerksam gemacht, dass sich jedes Bundesland für die Auszahlung der vom Bund finanzierten Pflegeausbildungs-Prämie seine eigenen Regeln machen konnte. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Es freut mich, dass Sozialminister Johannes Rauch diesem Wildwuchs nach wiederholter Kritik durch die Volksanwaltschaft mittlerweile ein Ende gesetzt hat. Es gibt jetzt einheitliche Regeln für ganz Österreich. Erfreulich ist das zum Beispiel für Lena Marie H. aus Judenburg in der Steiermark, die ursprünglich keine Prämie erhalten hat, weil sie in Kärnten in Ausbildung war. Sie hat mittlerweile ihre Ausbildung absolviert und die Prämie nachträglich bekommen.“

Geld des Bundes, aber Länder stellten Willkür-Regeln auf

Lena Marie H. aus Judenburg in der Steiermark absolvierte eine Pflegeausbildung in Klagenfurt. Eine dafür vorgesehene Ausbildungsprämie von 600 Euro bekam sie vom Land Kärnten aber nicht. Denn sie hatte vor, nach der Ausbildung weiter in der Steiermark zu arbeiten. Die Richtlinie aus Kärnten sah jedoch vor, dass nur jene Auszubildenden die Prämie erhielten, die sich verpflichten, ihrer Arbeit zumindest ein Jahr lang in Kärnten nachzugehen.

Volksanwalt Achitz schloss sich der Kritik an: „Den Personalmangel in der Pflege gibt es in ganz Österreich. Niemand versteht, warum hier jedes Land seine eigenen Regeln machen darf. Menschen orientieren sich nicht an Landesgrenzen, sie suchen sich die Arbeit in der Nähe des Wohnorts, oder nach der verkehrsgünstigen Lage. Das muss nicht in dem Land sein, wo der Wohnort ist.“

Immer wieder Bundesländer-Fleckerlteppich

Zuvor hatten sich auch schon beim Corona-Bonus Betroffene an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie wegen in manchen Bundesländern eingeführten Stichtags-Regelungen keine Prämie bekommen hatten, obwohl sie ihnen wegen langer Beschäftigung in der Pflege eigentlich zustehen hätte müssen. „Immer wieder vergibt der Bund Geld, überlässt die Verteilung und leider auch die Regeln aber den Bundesländern. Die Folge sind neun unterschiedliche Vorgehensweisen“, kritisiert Achitz.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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