Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

Date of article: 20/03/2024

Daily News of: 26/03/2024

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Ombudsman of Thuringia

Article language: de

Manchmal gibt es weder Feuer noch Rauch, aber der Rauchmelder legt trotzdem los. So ging es einem Bürger, der sich hilfesuchend an den Bürgerbeauftragten wandte. Während er im Urlaub war, hatte sich in der heimischen Wohnung der Rauchwarnmelder, dessen Anbringung in bestimmten Räumen auch in Thüringen seit 2019 verpflichtend vorgeschrieben ist, selbstständig gemacht und lautstark losgepiept. Ein Passant auf der Straße wurde aufmerksam und alarmierte die Feuerwehr. Die indes konnte weder Rauch noch Feuer feststellen und rückte deshalb unverrichteter Dinge wieder ab.

Für diesen sinnlosen Einsatz auf Grund des Fehlalarms des Rauchmelders verlangte die Ordnungsbehörde der Gemeinde nun aber Kostenersatz und schickte dem Bürger einen entsprechenden Bescheid. Damit war der Bürger, der sich nichts hatte zuschulden kommen lassen und zur fraglichen Zeit ja auch gar nicht vor Ort war, überhaupt nicht einverstanden, zumal er kurz zuvor im Fernsehen einen Bericht darüber gesehen hatte, wie in solchen Fällen die Rechtslage sei.

Das Verfahren nahm den üblichen Gang: Der Mann legte gegen den Kostenbescheid Widerspruch ein, doch die Gemeinde wollte nicht abhelfen und kündigte an, die ganze Angelegenheit zwecks Erlasses eines Widerspruchsbescheides der nächsthöheren Behörde vorzulegen. In diesem Stadium suchte der Bürger Hilfe beim Bürgerbeauftragten und bat um Klärung.

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