Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-178/22 | Procura della Repubblica presso il Tribunale di Bolzano

Date of article: 30/04/2024

Daily News of: 06/05/2024

Country:  EUROPE

Author: Court of Justice of the European Union

Article language: de

Link: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-04/cp240076de.pdf

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 76/24

Luxemburg, den 30. April 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-178/22 | Procura della Repubblica presso il Tribunale di Bolzano

Privatleben und Verfolgung schwerer Straftaten: Das Gericht, das für die Genehmigung des Zugangs zu Telefonverbindungsdaten zur Ermittlung der Täter einer Straftat zuständig ist, für deren Verfolgung das nationale Recht einen solchen Zugang vorsieht, muss befugt sein, diesen Zugang zu verweigern oder einzuschränken

Nach italienischem Recht gehört der schwere Diebstahl zu den Straftaten, die es rechtfertigen, dass nach vorheriger richterlicher Genehmigung von einem Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste Telefonverbindungsdaten erlangt werden. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass der Zugang zu solchen Daten nur in Bezug auf Daten von Personen gewährt werden darf, die im Verdacht stehen, in eine schwere Straftat verwickelt zu sein, und stellt klar, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, die „schweren Straftaten“ zu definieren. Allerdings muss das für die Genehmigung dieses Zugangs zuständige Gericht befugt sein, diesen Zugang zu verweigern oder einzuschränken, wenn es feststellt, dass der durch den Zugang verursachte Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten einen schweren Eingriff darstellt, und demgegenüber offensichtlich ist, dass es sich bei der betreffenden Straftat angesichts der im betreffenden Mitgliedstaat vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen nicht um eine schwere Straftat handelt. (...)

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