Petitionsausschuss diskutiert die Forderung nach einer Feuerwehrrente

Date of article: 03/04/2025

Daily News of: 08/04/2025

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Ein Petent, seit 1976 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, wandte sich mit der Forderung an den Petitionsausschuss, für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr eine Rente einzuführen. Er berichtete, dass es immer weniger Menschen gebe, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren wollen, sodass die Einsätze gefährdet sind. Mit einer Zusatzrente könnte man die gefährliche Arbeit honorieren und somit auch wieder mehr Mitglieder gewinnen.

Diese Forderung diskutierte der Petitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung mit einem Vertreter des Innenministeriums, der selbst Mitglied der Berufs- und der Freiwilligen Feuer­wehr ist. Dieser stellte der Diskussion voran, dass die Motivation der Menschen, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und dem ehrenamtlichen Rettungsdienst engagieren, immer sei, Hilfe unter widrigen Umständen zu leisten. Alle Ehrenamtlichen würden die Wertschätzung für ihr Engagement verdienen. Eine Ungleichbehandlung, z. B. durch eine Zusatzrente für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, sei daher zu vermeiden.

Im Weiteren führte er aus, dass es viel mehr darauf ankomme, das Engagement wertzuschätzen. Eine Form der Wertschätzung sei, für eine gute Arbeitsumgebung zu sorgen. Das Land unter­stütze daher die Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen, die zusätzlich zu den Förderungen über die Sonderbedarfszuweisungen aufgelegt worden seien. Diese Fördermittel würden für Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Technik eingesetzt. Hinzu komme die vom Bund verwaltete und an die Länder weitergeleitete Feuerschutzsteuer, die das Land fast vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterreicht, die dann eigenständig darüber entscheiden, wie diese Mittel auf örtlicher Ebene eingesetzt werden. Zudem erhalten die Kreise und kreisfreien Städte vom Land eine Pauschalzuweisung und der Landesfeuerwehrverband eine Zuwendung nach der Brandschutz-Förderrichtlinie. Eine weitere Würdigung erfolge durch die angehobenen Sätze in der Feuerwehrentschädigungsverordnung und die Jubiläumszuwendungen.

Der Vertreter des Innenministeriums lehnte eine Zusatzrente auch ab, weil die Kosten und der Nutzen in keinem Verhältnis stehen. Er rechnete vor, dass ein Rentenpunkt mit einer Einzahlung von 8.320 Euro verbunden sei. Diese Summe werde bei einer monatlichen Einzahlung von 25 Euro erst nach 26 Jahren erreicht. Ein Rentenpunkt entspreche einer monatlichen Rentenleistung von 39 Euro. Zudem sei die Mitgliedschaft im Vergleich zu Arbeitnehmern sehr heterogen, sodass eine faire Behandlung unter Berücksichtigung aller Kriterien sehr aufwendig und kaum umsetzbar wäre.

Im Ergebnis der Diskussion kam der Petitionsausschuss zur Auffassung, dass die geforderte Rente nicht das geeignete Mittel ist, die zweifellos anerkennenswerte ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen. Stattdessen sollte der Fokus darauf gerichtet sein, gute Bedingungen für die Freiwillige Feuerwehr zu schaffen. Der Ausschuss wird dem Landtag daher empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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