Rettungswesenreform für bessere Versorgung in der Fläche

Date of article: 20/05/2026

Daily News of: 26/05/2026

Country:  Germany

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Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen um eine Reformierung des Rettungswesens. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach der Schaffung von bundesweit flächendeckenden Stellen für Gemeinde-Notfallsanitäter „zur Kompensation der ausufernden Inanspruchnahme von Rettungsmitteln und Notaufnahmen“, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) „als Material“ zu überweisen, „,soweit es um eine Reformierung des Rettungswesens und eine bessere Versorgung in der Fläche geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

 

In der öffentlichen Petition (ID 150791) heißt es, die Belastungen der Mitarbeiter der Rettungsdienste und Kliniken seien kaum noch erträglich. Das Anspruchsdenken und die Hilflosigkeit in der Gesellschaft wüchsen stetig. Die bundesweit flächendeckende Installation von Gemeinde-Notfallsanitätern kann aus Sicht des Petenten zu Kosteneinsparungen führen und wäre eine Möglichkeit für ältere Kollegen, ihren Beruf bis zum Erreichen des Rentenalters auszuüben.

 

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die Reform der Notfallversorgung, die derzeit im BMG erarbeitet werde. Sie habe insbesondere das Ziel, „durch eine bessere Steuerung von Patienten in der Notfallversorgung eine Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten zu erreichen“.

 

Hierfür seien insbesondere der Ausbau des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen durch einen verstärkten Einsatz von Telemedizin sowie einen aufsuchenden Dienst unter Einbeziehung nicht-ärztlichen Personals und optional in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst vorgesehen. Eine bessere Patientensteuerung solle bereits durch eine Vernetzung der Rettungsleitstellen unter der Notrufnummer 112 und der zuständigen Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116117 im Rahmen eines Gesundheitsleitsystems erreicht werden, heißt es in der Vorlage.

 

Der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern im Rettungsdienst sei nach aktueller Rechtslage in der Zuständigkeit der Länder, schreiben die Abgeordneten. Hierzu gebe es bisher in verschiedenen Modellprojekten gute Ergebnisse.

 

Da im Rahmen der Notfallreform auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zum Rettungsdienst konkretisiert würden, werde derzeit geprüft, ob beziehungsweise inwiefern der Einsatz von „Gemeindenotfallsanitätern“ im Rahmen einer Reform des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen werden kann.

 

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_12/Petition_150791.nc.html

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