Volksanwältin Gaby Schwarz: Verkauf eines Umkehrplatzes durch Gemeinde führt zu Wertminderung eines Grundstücks
Date of article: 22/04/2025
Daily News of: 22/04/2025
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 19.4.2025 wurde der Fall eines Spediteurs aus Salzburg behandelt, der sich an die Volksanwaltschaft gewendet hat: Anfang der 2000er Jahre hat er in einem Gewerbepark im Pinzgau einen Betriebsgrund erworben und sich an den Kosten für eine Zufahrtsstraße samt Umkehrplatz beteiligt. Doch nun hat die Gemeinde den Umkehrplatz an den benachbarten Betrieb verkauft, wodurch die Zufahrt des Spediteurs mit großen LKWs erschwert wird und damit eine Wertminderung seines Grundstückes einhergeht.
„Tatsache ist, dass die Gemeinde den Umkehrplatz als öffentliche Verkehrsfläche ent-widmet hat. Damit ist es dem Anrainer nicht mehr möglich zu nützen, wofür er bezahlt hat. Nachdem der Anrainer den Umkehrplatzes nicht mehr nützen kann, sollte die Gemeinde ihm seinen Anteil zurückzahlen. Außerdem sprechen wir uns als Volksanwaltschaft dafür aus, dass ihm die Wertminderung seines Grundstückes zu erstatten ist“, betont die Volksanwältin und verweist auf ein grundsätzliches Problem: „Wenn die Gemeinde ein Gewerbegebiet unterhält, muss sie auch für sichere Straßen sorgen. Indem sie den Umkehrplatz verkauft hat, ist eine unmittelbare Gefahrenerhöhung entstanden. Ich appelliere an die Gemeinde, hier eine Lösung zu finden, die dem Sicherheitsanspruch der Straßenverkehrsordnung entspricht.“
Erfolg von Volksanwaltschaft und Bürgeranwalt: Badner Bahn entschuldigt sich bei Ehepaar
Die Kritik der Volksanwaltschaft und die Berichterstattung im „Bürgeranwalt“ haben dazu geführt, dass sich die Wiener Lokalbahnen bei einem älteren Ehepaar für entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigt hat. Im Dezember 2024 blieb die Badner Bahn mitten auf der Strecke stehen. Die Fahrgäste wurden ohne Information über alternative Beförderungsmittel im Industriegebiet sich selbst überlassen.
„Mittlerweile hat sich die Geschäftsführung der Wiener Lokalbahnen bei dem Ehepaar entschuldigt. Es wurde eingeräumt, dass das Verhalten des Fahrers ein Fehler war. Die Taxikosten von 35 Euro wurden dem Ehepaar erstattet, das den Betrag der Krebshilfe gespendet hat. Zusätzlich gab es einen kleinen Präsentkorb. Das ist wirklich eine vorbildliche Entschuldigungskultur“, lobt Volksanwältin Gaby Schwarz, appelliert aber an alle Beförderungsunternehmen, die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern: „Passagiere rasch zu informieren und im Bedarfsfall zu unterstützen muss selbstverständlich sein.“