Volksanwältin Gaby Schwarz zum Fall, wenn der Zug nicht weiterfährt

Date of article: 15/02/2025

Daily News of: 19/02/2025

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Ein älteres Ehepaar hat sich an die Volksanwaltschaft gewendet, das mit der Badner Bahn von Wien nach Hause fahren wollte. Doch der Zug blieb aufgrund eines Unfalls plötzlich stehen. Nach ein paar Minuten ist die Bahn zwar in die Station Inzersdorf eingefahren, doch dort hieß es „Endstation, alle aussteigen“. Information zu anderen öffentlichen Anbindungen gab es keine. So sind die Passagiere mitten im Industriegebiet, bei Dunkelheit und winterlichen Temperaturen, gestrandet. Das Seniorenpaar ging zu Fuß zur vorherigen Station zurück, schlussendlich musste es auf ein Taxi zurückgreifen, um Heim zu kommen. Auf Beschwerde bei der Badner Bahn zu dem Informationsmangel, kam von den zuständigen Wiener Lokalbahnen die Antwort, dass jeder Fahrgast für seine Weiterfahrt selber verantwortlich ist.

Dieser Fall wird in der ORF Sendung Bürgeranwalt vom 15. Februar 2025 diskutiert, wo Volksanwältin Gaby Schwarz klar Position bezieht: „So kann man mit Fahrgästen nicht umgehen. Eine Information durch das Personal, wie und wo alternative öffentliche Anbindungen zu finden sind, ist das Mindeste.“ Zudem verpflichtet der Beförderungsvertrag mit Kauf der Fahrkarte Bahnunternehmen zu Sorgfaltspflichten gegenüber den Fahrgästen. „Ein unmittelbarer Anspruch auf Ersatz der Taxikosten besteht nicht. Es wäre aber wünschenswert, wenn die Badner Bahn sich freiwillig eine angemessene Vergütung überlegen würde“, so Gaby Schwarz.

 

Nachgefragt: Erster Etappenerfolg bei fragwürdiger Umwidmung

In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 7.12.2024 kritisierte Volksanwältin Gaby Schwarz eine fragwürdige Umwidmung der Gemeinde Wilfersdorf. Ohne den Besitzer darüber zu informieren, wurde ein Bereich seines Grundstückes vom Gemeinderat zu einer 6 Meter breiten öffentlichen Verkehrsfläche umgewidmet. Sie ragt bis zu 4,5 Meter auf seinen Grund und führt mitten durch das darauf befindliche Wohnhaus.

Mittlerweile wurde mit Unterstützung der Volksanwaltschaft ein erster Etappenerfolg erzielt: Der Durchgang wird verschmälert. Teile seines Grundstückes wird der Hausbesitzer abtreten und dafür andere Grundstücksteile von der Gemeinde kaufen. Auch die Nachbarn würden dieser Lösung zustimmen. „Allerdings ist der besagte Bereich nach wie vor als Verkehrsfläche gewidmet. Ich appelliere dringend an die Gemeinde, den dann verbleibenden Durchgang korrekt umzuwidmen“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz.

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