Volksanwältin Schwetz: Radverbot in Wiener Park erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft kontrolliert
Date of article: 24/02/2025
Daily News of: 25/02/2025
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Eine Wienerin beschwerte sich darüber, dass sich im Auer-Welsbach-Park in Wien 15, den sie öfter besuche, niemand an das Radfahrverbot halten würde. Sie selbst sei im Rollstuhl und ihr Assistenzhund sei durch die rücksichtslosen Radfahrerinnen und Radfahrer ebenfalls gefährdet. Als die gehbehinderte Frau einmal ohne Rollstuhl zu Fuß unterwegs war, habe ein Radfahrer sie umgefahren, wobei sie sich die Hand gebrochen habe; der Radfahrer habe Fahrerflucht begangen. Einen Streifenwagen der Polizei habe sie lediglich einmal im Park gesehen. Um die Einhaltung des Radfahr-Verbots im Park habe dieser sich jedoch nicht gekümmert. Stattdessen habe man ihr gesagt, dass dafür der Bezirk zuständig wäre. Dort jedoch habe man achselzuckend auf Radfahrverbotsschilder an den Parkeingängen verwiesen und dass zur Kontrolle der Einhaltung kein Personal verfügbar sei. Da sich ihrem Empfinden nach keine Behörde als zuständig betrachtete, wandte sich die Frau an die Volksanwaltschaft, die den Wiener Bürgermeister um eine Stellungnahme ersuchte.
„In ihrer Stellungnahme verwies die Stadt Wien darauf, dass die Polizei, also die Landespolizeidirektion Wien (LPD), sehr wohl kontrollieren muss, ob jemand rechtswidrig mit einem Fahrrad in einer Parkanlage fährt. Sollte dies der Fall sein, so hat die LPD dem Magistrat eine Anzeige zu übermitteln, aufgrund welcher das jeweilige Bezirksamt folglich ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten hat“, berichtet die prüfzuständige Volksanwältin Elisabeth Schwetz. Die Volksanwaltschaft vertritt die Meinung, dass die Stadt Wien daran interessiert sein müsste, dass von ihr verlautbarte Verordnungen auch eingehalten werden, umso mehr, wenn sie von Bürgerinnen und Bürgern auf einen solchen Missstand hingewiesen werde.
Die Stadt Wien antwortete in einer zweiten Stellungnahme, dass man die zuständige Polizeiinspektion (PI) aufgefordert habe, vermehrt Kontrollen zur Einhaltung des Radfahr-Verbots im Auer-Welsbach-Park durchzuführen. Gegebenenfalls werde diese künftig auch Anzeigen an den Magistrat weiterleiten.
„Da die Wiener Stadtgärten die Polizeiinspektion Wien-Storchengasse offenbar erst anlässlich des Einschreitens der Volksanwaltschaft um häufigere Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Fahrradverbotes im Auer-Welsbach-Park ersucht haben, erwies sich die Beschwerde der Frau als berechtigt“, so Volksanwältin Schwetz.