20 Jahre Bürgerbeauftragter nach der Verfassung des Landes MV
Date of article: 15/12/2015
Daily News of: 15/12/2015
Country:
Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author:
Article language: de
Festveranstaltung am 17. September 2015 in Schwerin

20 Jahre Bürgerbeauftragter in MV – ein Angebot zur Teilhabe
1995 wurde mit dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz das in der Landes-verfassung vorgesehene Amt des Bürgerbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone richtete aus diesem Anlass heute im Schweriner Schloss die Veranstaltung „Petitionsrecht und Bürgerbeauftragter – wirksamer Beitrag zu mehr Demokratie?“ aus.
Vor 120 Teilnehmern aus Gesellschaft, Politik und Verwaltung wies der Bürgerbeauftragte darauf hin, dass in weit mehr als 30.000 Fällen die Bürger des Landes diese Institutionen seit Bestehen in Anspruch genommen haben. Nirgends in Deutschland gebe es ein rechtlich so fest verankertes Angebot für die Bürger. Crone: „Es ist ein Angebot, das sehr direkt für die Menschen da ist. Der Bürgerbeauftragte soll im Einzelfall klären und helfen. Er kann so das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat stärken. Er kann Bürger auf ‚Augenhöhe‘ bringen und so soziale und politische Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft verbessern. Mit diesem Anspruch müssen wir arbeiten.“
In einem Vortrag hob der Passauer Politikwissenschaftler Prof. Dr. Heinrich Oberreuter die Chancen des Petitionsrechtes und des Bürgerbeauftragten hervor, die gefühlte Kluft zwischen „oben und unten“ zu überbrücken. Zentrales Politikfeld seien dabei die sozialen Angelegenheiten: „Die Art, wie sie gestaltet und erledigt werden, führt zu Frust oder Zufriedenheit: also zu Vertrauen oder Vertrauensentzug.“ Hier könne ein unabhängiger Ombudsman mit direkten Kontakten zu Bürgern wie Verwaltung viel tun. Gerade Zweckmäßigkeit und Stil des Verwaltungshandelns seien ein Aktionsfeld des Bürgerbeauftragten.
Oberreuter sieht in der Institution der Bürgerbeauftragten, aber auch in der Einfüh-rung der Öffentlichen Petition richtige Reaktionen auf gesellschaftlichen Wandel, die Kommunikation mit Bürgern verbessern und verdichten sollten, um Entscheidungen verständlicher oder korrigierbarer zu machen: „Eine Demokratie, die nicht Offenheit und Verständlichkeit anbietet, ist ein Irrtum. Bürger, die sich allein gelassen fühlen, meinen das auch so. Ihnen Angebote zu machen, die sie nicht allein lassen, ist nicht nur ein Dienst an ihnen, sondern zugleich ein Dienst am demokratischen Rechtsstaat.“
An der sich anschließenden Diskussion „Petitionsrecht - Chance auf mehr politische Teilhabe?“ nahmen im Podium Spitzen der Landtagsfraktionen, im Plenum Vertreter von Verwaltungen, Bürgerinitiativen und Selbsthilfeeinrichtungen, aber auch Schüler und interessierte Petenten (Bürger, die Eingaben eingereicht haben) teil.
Der Bürgerbeauftragte soll die Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung wahren, in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützen und besonders die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen. Seit 1995 gab es vier vom Landtag gewählte Bürgerbeauftragte des Landes: Frieder Jelen, Heike Lorenz, Bernd Schubert und derzeit Matthias Crone.
