Anhörung vor dem Europaausschuss des dänischen Parlaments: Werden die Grundwerte der EU infrage gestellt?
Date of article: 12/03/2015
Daily News of: 16/03/2015
Country: EUROPE
Author: European Union Agency for Fundamental Rights
Article language: de
Der Direktor räumte ein, dass Europa heute tatsächlich vor grundrechtsrelevanten Herausforderungen stehe, und verwies auf die anhaltenden Diskussionen über das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, die Bedrohung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte, den wachsenden Extremismus und Populismus, das Gefühl der Angst, das in den ethnischen und sexuellen Minderheiten in der gesamten EU um sich greift, und die Aufweichung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten. Er betonte aber auch die Notwendigkeit, gleichermaßen die zahlreichen Erfolge anzuerkennen, welche die EU und ihre Mitgliedstaaten in den letzten Jahrzehnten bereits im Hinblick auf die Grundrechte erzielt haben. Als Beispiele nannte er die rechtsverbindliche Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die das Fundament der Arbeit der EU bilden, sowie die Tätigkeit der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofes mit Blick auf die Wahrung der Grundrechte.
Morten Kjærum verwies auf vier mögliche Vorgehensweisen, mit deren Hilfe die EU und ihre Mitgliedstaaten ihren grundrechtsrelevanten Verpflichtungen nachkommen und dafür sorgen können, dass die Werte der EU gefördert, respektiert und gewahrt werden:
- Förderung der Grundrechte als horizontales Thema und integraler Bestandteil aller Tätigkeitsbereiche der EU;
- übergreifende Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen auf EU-, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, sodass alle Akteure gemeinsam tätig werden und ihre Bemühungen zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen bündeln, vor denen Europa im Hinblick auf die Grundrechte steht;
- stärkerer Fokus auf der Bereitstellung praktischer Orientierungshilfen für all jene, die sich in der Praxis mit Grundrechtsfragen befassen, um dafür zu sorgen, dass schriftliche Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen vor Ort münden;
- Austausch vielversprechender Verfahren, um Wissen und Fachkenntnisse aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten zusammenzuführen. Die Arbeitsgruppen der FRA zu Hassverbrechen und zur Integration der Roma, in denen Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, machen deutlich, wie ein solcher Austausch funktionieren kann und welche Vorteile er mit sich bringt. Beispielsweise entwickelt die Arbeitsgruppe der FRA zu Hassverbrechen gegenwärtig einen einfachen Mechanismus, über den Opfer von Hassverbrechen einschlägige Vorfälle melden können.
Der Direktor rief seinen Zuhörern in Erinnerung, dass der EU und ihren Mitgliedstaaten eine umfassende Palette von Instrumenten für die Förderung und den Schutz der Grundrechte zur Verfügung steht. Hierzu zählt auch die Möglichkeit, die FRA um Empfehlungen zu ersuchen. Weitere Beispiele sind dem jüngsten Jahresbericht der FRA zu entnehmen. Er schloss mit den Worten: „Wenn wir alle diese Instrumente nutzen würden, müssten wir das Rad nicht neu erfinden. Stattdessen würden wir den europäischen Bürgern zweifelsfrei vor Augen führen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossen sind, die Grundwerte zu schützen, die untrennbar mit dem Leben in Europa verbunden sind.“