Bürgerbeauftragte zum Streit um das Betreuungsgeld: Alle vor dem 21.07.2015 zu Recht gestellten Anträge müssen bewilligt werden.

Date of article: 19/08/2015

Daily News of: 20/08/2015

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

Author: Regional Committee on Petitions of Schleswig-Holstein

Article language: de

Bürgerbeauftragte zum Streit um das Betreuungsgeld: Alle vor dem 21.07.2015 zu Recht gestellten Anträge müssen bewilligt werden.

Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte des Landes, Frau Samiah El Samadoni, unterstützt die Forderung der schleswig-holsteinischen Sozialministerin nach einer bundesweit einheitlichen Vertrauensschutzregelung für alle betroffenen Familien. „Die Bewilligung einer Sozialleistung darf nicht von Zufälligkeiten abhängen. Bearbeitungsrückstände wegen Urlaubszeit, hohen Krankenheitsständen oder anderen behördeninternen Gründen sollten nicht dafür entscheidend sein, ob ein Antrag auf Betreuungsgeld bewilligt oder abgelehnt wird“, so El Samadoni.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Betreuungsgeld am 21.07.2015 gekippt. Die Bundesregierung hatte anschließend entschieden, dass die Leistungsauszahlung für alle vor dem 21.07.2015 erteilten Bewilligungen fortgesetzt wird. Dies bedeutet jedoch auch, dass die Familien keine Leistungen erhalten, deren Anträge nicht bis zum 21.07.2015 abschließend bearbeitet wurden.

Eine bürgerfreundliche Vertrauensschutzregelung sollte nach Ansicht der Bürgerbeauftragten berücksichtigen, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass alle frist- und formgerecht gestellte Anträge die gleichen Erfolgschancen haben. In einem Rechtsstaat darf der Erfolg eines Antrages nicht von unterschiedlichen behördeninternen Gegebenheiten abhängen.

Die Erfolgsaussichten möglicher Klagen beurteilt die Bürgerbeauftragte zurückhaltend, diese sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Wenn aber nachgewiesen werden kann, dass die Behörde die Bearbeitung eines Antrages schuldhaft erheblich verzögert hat, sieht sie gewisse Erfolgschancen.

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.buergerbeauftragte-sh.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).

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