Legale Einreise nach Europa, um Flüchtlingsleid zu lindern

Date of article: 19/06/2015

Daily News of: 22/06/2015

Country:  EUROPE

Author: European Union Agency for Fundamental Rights

Article language: de

Die Zahl der Flüchtlinge, AsylbewerberInnen und innerhalb eines Landes Vertriebenen weltweit ist auf dem höchsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg. Zugleich ist die Zahl der Menschen, die bei gefährlichen Überfahrten im Mittelmeer umkommen, auf ein trauriges neues Rekordniveau gestiegen. Angesichts des Weltflüchtlingstags am 20. Juni ist es höchste Zeit, uns ins Gedächtnis zu rufen, dass umfassende, EU-weite Lösungen vonnöten sind, die sich mit den grundlegenden Ursachen der Migration befassen, dabei jedoch die Rechte von Flüchtlingen wahren, die versuchen, in die EU einzureisen.

„Menschen, die aufgrund von Unruhen aus ihren Heimatländern flüchten, sterben auch heute noch unter entsetzlichen Umständen im Mittelmeer," erklärte der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos. „Die EU hat eine Lösung vorgeschlagen, damit alle Beteiligten gemeinsam Wege finden, um den Herausforderungen zu begegnen, vor denen die EU und die Flüchtlinge derzeit stehen. Die Mitgliedstaaten müssen ebenfalls zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass Flüchtlinge nicht ausgebeutet werden und die Hilfe erhalten, die sie tatsächlich benötigen."

Das Problem der Migration und die Frage, wie mit den großen Zahlen von Menschen umgegangen werden soll, die vor Verfolgung oder Unruhen in ihren Heimatländern fliehen, bleiben eine Herausforderung in der gesamten EU. Währenddessen sterben viele Flüchtlinge – allein in diesem Jahr kamen bisher beinahe 1 900 Menschen ums Leben. Häufig sind sie Opfer von Schleppern, die die verzweifelte Lage von schutzbedürftigen Menschen ausnutzen.

Die vor kurzem vorgelegte Europäische Migrationsagenda ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Sie enthält konkrete Vorschläge für den Umgang mit dieser Herausforderung. Zu den Maßnahmen zählen Neuansiedlung und Öffnung weiterer legaler Möglichkeiten für schutzbedürftige Menschen, die EU auf anderen Wegen als über lebensgefährliche Überfahrten erreichen zu können. Die FRA hat darüber hinaus vorgeschlagen, für diese Menschen rechtliche Möglichkeiten leichter verfügbar zu machen. Dies könnte die Not der am meisten gefährdeten Flüchtlinge sowie derjenigen lindern, deren Sicherheit in ihrem derzeitigen Asylstaat bedroht ist. Zugleich könnten Regelungen für eine legale Zuwanderung von Flüchtlingen aufgestellt werden; dies würde dem Umstand Rechnung tragen, dass schutzbedürftige Menschen häufig auch ArbeiterInnen, WissenschaftlerInnen oder UnternehmerInnen sind.

Die FRA hat sich aber auch für eine auf den Grundrechten beruhende Vorgehensweise beim Grenzschutz eingesetzt. Den Grundrechten muss auch bei der Zusammenarbeit mit Drittländern in Grenzschutzfragen und der Bekämpfung der Schleuserkriminalität Rechnung getragen werden.

Bei der Verwendung biometrischer Identifikatoren – etwa Fingerabdrücken – in Migrations-, Asyl- und Grenzverfahren sollten die Grundrechte geachtet werden. Hierzu gehören: das Recht auf Achtung der Privatsphäre, der Schutz personenbezogener Daten, das Asylrecht und der Schutz vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. Derzeit prüft die FRA die grundrechtlichen Aspekte in Verbindung mit dem Einsatz biometrischer Daten.

Die FRA wird die EU und die Mitgliedstaaten auch weiterhin bei der Suche nach gemeinsamen langfristigen Lösungen unterstützen, die dazu beitragen, dem Leid vieler Flüchtlinge vor, während und nach ihrer Einreise in die EU ein Ende zu bereiten. Hierzu gehören auch Lösungen, die die Grundrechte wahren und die soziale Eingliederung und Integration von Flüchtlingen fördern.

 

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