EU-Kohäsionspolitik: Ombudsfrau unterbreitet Kommission acht Vorschläge, wie Grundrechts-Verletzungen verhindert werden können
Date of article: 18/05/2015
Daily News of: 18/05/2015
Country: EUROPE
Author: European Ombudsman
Article language: de
Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat der Europäischen Kommission acht Vorschläge unterbreitet, um sicherzustellen, dass Gelder der "Europäischen Struktur- und Investitionsfonds" nicht in Kohäsionsprojekte der Mitgliedstaaten fließen, bei denen Grundrechte verletzt werden. Die Fonds umfassen 350 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Die EU-Kohäsionspolitik zielt darauf ab Jobs zu schaffen, Armut zu verringern und soziale Ausgrenzung zu vermeiden, vor allem in den am wenigsten entwickelten Regionen Europas. Die Mitgliedstaaten sind hauptverantwortlich für die Auswahl der Projekte, für Zahlungen und Beschwerden. Die Ombudsfrau ist jedoch der Meinung, dass die Kommission ihre Verantwortung für die Einhaltung der Grundrechte nicht einfach abgeben kann, nur weil sie die Fonds nicht direkt verwaltet.
Die Kommission sollte deshalb häufigere Spontanbesuche in den Mitgliedstaaten machen, die Kohäsionsprogramme durchführen, und eine Online-Plattform einrichten, auf der Missbräuche und Verletzungen der EU Charta für Grundrechte gemeldet werden können. Die Kommission sollte außerdem bei der Verhängung von Sanktionen streng vorgehen und sicherstellen, dass nationale Beschwerdestellen gut funktionieren. Vorbeugend müsse es auch ein besseres Training in jenen Mitgliedstaaten geben, die auf dem Gebiet der Grundrechtsverletzungen noch Aufholbedarf haben.
Emily O'Reilly erklärte: "Die Kommission kann es sich nicht erlauben, mit EU-Geldern Projekte zu finanzieren, die nicht im Einklang mit den höchsten Werten der EU, nämlich den Rechten, Freiheiten und Prinzipien der EU-Charta stehen. Während meiner Untersuchung wurde ich mit folgenden Problemen konfrontiert: EU-Gelder, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen investiert wurden statt in Integrationsprojekte; abgetrennte Gebiete für Roma, die öffentlich als EU-gefördert gekennzeichnet wurden oder höhere Barrieren für Frauenverbände beim Zugang zu Fördermitteln. Ich vertraue darauf, dass die Kommission meine Vorschläge noch bei der 2014-2020 Förderperiode berücksichtigt."
Die Ombudsfrau hat in der Vergangenheit Beschwerden über die Verletzung von Grundrechten durch nationale Behörden bei der Vergabe von EU-Fonds erhalten. Ein Beispiel betraf ein Stellenbeschaffungs-Programm, das Frauen diskriminierte. In ihrer Untersuchung aus eigener Initiative konsultierte die Ombudsfrau das Verbindungsnetz der Europäischen Ombudsleute, die EU-Grundrechteagentur, den UN-Kommissar für Menschenrechte und verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft. Alle Beiträge sind hier erhältlich.
Die Entscheidung der Ombudsfrau ist hier erhältlich.
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