Finanzamt unterlässt Auszahlung eines Guthabens
Date of article: 06/02/2015
Daily News of: 06/02/2015
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de

Erst nach Tätigwerden der Volksanwaltschaft wurde der Betrag – ausnahmsweise – von Amts wegen vom zuständigen Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart ausbezahlt. Volksanwältin Brinek vertritt jedoch die Meinung, dass die Behörde die Zahlung schon viel früher von Amts wegen, also von sich aus, hätte veranlassen müssen.
In der diesbezüglichen Richtlinie heißt es, dass eine amtswegige Rückzahlung von Guthaben vor allem im Interesse der anzustrebenden Saldenbereinigung auf auslaufenden Abgabenkonten, auf denen keine weiteren Buchungsvorgänge zu erwarten sind, vorgenommen werden. Das heißt, der Wegfall des zweiten Einkommens und die Einstellung der Einkommensteuervorauszahlungen hätten das Finanzamt dazu veranlassen müssen, das Abgabenkonto zu bereinigen und die Gutschrift von Amts wegen auszuzahlen.
Oftmals ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht klar, dass lediglich Gutschriften, die aus einem Einkommensteuerbescheid nach einer Arbeitnehmerveranlagung – einem Angestelltenverhältnis - resultieren, automatisch ausbezahlt werden, hingegen für die Refundierung jener Gutschriften, die aus einem Einkommensteuerbescheid aufgrund einer Einkommensteuererklärung – einer Selbstständigkeit - resultieren, ein Antrag nötig ist. Im Sinne der Information der Bürgerinnen und Bürger fordert die Volksanwaltschaft daher, diese betroffenen Einkommensteuerbescheide mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.