Keine Lösung für die Hausbesitzer auf Hiddensee

Date of article: 15/01/2015

Daily News of: 19/01/2015

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Der Petitionsausschuss hat in seiner 62. Sitzung am 15.01.2015 Vertreter der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Hiddensee an einen Tisch gebracht, um die unterschiedlichen Positionen zu den offenen Grundstücksfragen zu erörtern und um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. An der Sitzung nahmen auch Vertreter des Landkreises und des Innenministeriums teil. Hintergrund der Petition ist die Situation einer Vielzahl von Hausbesitzern auf der Insel Hiddensee, die zwar Eigentümer jener Grundstücksflächen sind, auf denen sich ihr Haus befindet, nicht jedoch der die Häuser umgebenden Grünflächen. Diese stehen im gemeinsamen Eigentum der Gemeinde Hiddensee und der Hansestadt Stralsund, die die Flächen auch verwaltet.  

Der Bürgermeister der Gemeinde Hiddensee führte zunächst zur historischen Entwicklung dieser Situation aus, dass die Flächen, auf denen sich die Häuser befinden, schon vor 200 Jahren im Eigentum des Klosters Stralsund gestanden hätten, welches den dort lebenden Fischern erlaubt hätte, sich Häuser zu bauen und die umgebenden Flächen kostenlos zu nutzen. Auch zu DDR-Zeiten, als die Flächen im Staatseigentum gestanden hätten, seien keine oder nur geringe Entgelte erhoben worden. Erst mit der Vermögenszuordnung an die Hansestadt Stralsund und die Gemeinde Hiddensee im Jahr 2003 seien durch die Hansestadt Nutzungsentgelte gefordert worden. Hierbei betonte der Bürgermeister der Gemeinde Hiddensee die Notwendigkeit, für die Zukunft eine Lösung zu finden, die für alle Seiten tragbar sei und auch einen Kauf der Flächen durch die Hauseigentümer ermögliche.  

Die Vertreter der Hansestadt Stralsund verwiesen hierzu auf eine Vielzahl von Gerichtsverfahren, mit denen die Hansestadt Nutzungsentgelte für diese Flächen von den Hauseigentümern fordere. Die von der Hansestadt Stralsund in Ansatz gebrachten Entschädigungswerte bzw. die zur Ermittlung dieser Entschädigungswerte zugrunde gelegten Grundstückswerte seien dabei bisher gerichtlich bestätigt worden. Die Vertreterin des Innenministeriums führte in diesem Zusammenhang aus, dass die Haushaltslage der Hansestadt Stralsund es auch nicht zulasse, die Flächen unter ihrem Wert zu verkaufen oder zu verpachten, auch würde es dem Innenministerium in der hierfür erforderlichen Prüfung schwerfallen, ein öffentliches Interesse, das für einen Unter-Wert-Verkauf festgestellt werden müsse, zu erkennen. Die Vertreter der Hansestadt stellten in diesem Zusammenhang klar, dass die Hansestadt keinerlei Interesse an einem Verkauf der Flächen habe und bei einer Verpachtung der Flächen auf einen Pachtzins bestehe, der dem gutachterlich ermittelten Wert entspreche. Aus diesem Grund sei der Lösungsvorschlag der Gemeinde Hiddensee auch nicht akzeptabel, da die hierin angesetzten Werte zu niedrig bemessen seien. Der Bürgermeister der Gemeinde Hiddensee gab zu bedenken, dass die Hausbesitzer bereits jetzt die Nutzung der Flächen in immer größerem Umfang aufgeben würden, so dass erhebliche Pflegearbeiten auf die Gemeinde zukommen könnten und auch das Erscheinungsbild dieses denkmalgeschützten Ensembles leiden würde.  

Der Petitionsausschuss, der in dieser Angelegenheit noch weiteren Klärungsbedarf sieht, hat das Verfahren noch nicht abgeschlossen und wird die Petition erneut beraten.

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