Ombudsfrau fordert die EU-Institutionen auf, Regeln für "Whistleblower" einzuführen

Date of article: 02/03/2015

Daily News of: 02/03/2015

Country:  EUROPE

Author: European Ombudsman

Article language: de

Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat festgestellt, dass sieben von neun EU-Institutionen, die sie untersucht hat, noch keine interne Regeln für die Meldung von schwerwiegenden Missständen ("Whistleblowing") eingeführt haben. Seit Januar 2014 sind sie dazu verpflichtet. O'Reilly fordert das inter-institutionelle Gremium, das zurzeit ein gemeinsames Vorgehen in diesem Bereich prüft, auf, seine Arbeit so schnell wie möglich zu abzuschließen.

Die Ombudsfrau untersuchte neun EU-Institutionen, nämlich die Kommission, das Parlament, den Rat, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Auswärtigen Dienst, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und den Datenschutzbeauftragten. Nur die Kommission und der Rechnungshof haben interne Regeln zum "Whistleblowing" eingeführt.

Emily O'Reilly erklärte: "Die Öffentlichkeit muss wissen, dass die EU-Institutionen "Whistleblowing" begrüßen und dass sie Informanten schützen um sicherzustellen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten in der EU-Verwaltung ans Licht kommt. Ich bin enttäuscht, dass sieben der wichtigsten Institutionen noch keine Regeln eingeführt haben, möchte aber die Kommission und den Rechnungshof für die Annahme interner Regeln ausdrücklich loben."

Die "Whistleblowing"-Regeln der Ombudsfrau

Alle Angestellten der EU-Verwaltung müssen schwerwiegende Missstände melden, die sie im Rahmen ihrer Arbeit entdecken. Seit Januar 2014 sind die EU-Institutionen verpflichtet, interne "Whistleblowing"-Regeln einzuführen.

Im Juli 2014 eröffnete die Ombudsfrau eine Untersuchung aus eigener Initiative, indem sie den neun EU-Institutionen einen Fragenkatalog zuschickte. Darin ging es zum Beispiel um den Schutz von Informanten und darum, wie Personen außerhalb der EU-Verwaltung ermutigt werden können, Missstände zu melden.

Ein inter-institutionelles Gremium berät zurzeit, ob ein gemeinsames Vorgehen der EU-Institutionen in diesem Bereich möglich ist. Die Ombudsfrau ermutigt das Gremium, seine Beratungen so schnell wie möglich abzuschließen. Ihre vollständige Entscheidung ist hier erhältlich.

Um mit gutem Beispiel voranzugehen, hat die Ombudsfrau außerdem ihre eigenen "Whistleblowing"-Regeln entworfen. Sie sind nach Konsultationen mit ihrem Team und anderen interessierten Personen entstanden. Emily O'Reilly hofft, dass ihre Regeln, die hier erhältlich sind, eine nützliche Leitlinie für andere darstellen.

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. Für weitere Informationen: www.ombudsman.europa.eu

Presse-Kontakt: Gundi Gadesmann, Abteilungsleiterin Medien und Außenbeziehungen, Tel. +32 2 284 26 09, Twitter: @EUombudsman

 

Read more