Ombudsfrau kritisiert Äußerungen in Kartellverfahren
Date of article: 12/03/2015
Daily News of: 12/03/2015
Country: EUROPE
Author: European Ombudsman
Article language: de
Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat die Europäische Kommission aufgefordert, Richtlinien für öffentliche Erklärungen von EU-Kommissaren zu laufenden Verfahren einzuführen. Sie kam zu dem Schluss, dass Äußerungen des früheren Wettbewerb-Kommissars Joaquín Almunia über ein laufendes Kartellverfahren gegen die französische Bank Crédit Agricole der Öffentlichkeit den Eindruck von Voreingenommenheit vermittelten. Es entstand der Eindruck, der frühere Kommissar habe bereits Schlussfolgerungen zu der mutmaßlichen Beteiligung der Bank an dem Kartell getroffen, bevor das Verfahren abgeschlossen war.
Emily O'Reilly erklärte: "Die neue Kommission sollte dieses Fehlverhalten der vorherigen Kommission einräumen, sich dafür entschuldigen und sicherstellen, dass es nicht noch einmal vorkommt. Ich forderte die Kommission auf, Richtlinien für öffentliche Erklärungen von Kommissaren über laufende Verfahren einzuführen."
Kartellverfahren gegen verschiedene Banken
Crédit Agricole und mehrere andere Banken wurden von der Kommission wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Euro-Zinsderivate-Kartell untersucht. Vier Banken legten die Anschuldigungen mit Strafzahlungen von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro bei. Crédit Agricole und zwei weitere Banken wiesen die Vorwürfe zurück. Diese Verfahren dauern noch an.
Im Juli 2014 beschwerte sich Crédit Agricole bei der Ombudsfrau, der damalige Wettbewerbs-Kommissar habe in verschiedenen Erklärungen im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 seine Verpflichtung zur Unparteilichkeit verletzt. Er habe erkennen lassen, dass die Bank seiner Meinung nach an dem Kartell beteiligt war.
Die Kommission erklärte, die Erklärungen hätten der Transparenz gedient und dem Ziel, die Öffentlichkeit über einen wichtigen Fall zu informieren. Sie stimmte der Interpretation der Bank nicht zu.
Die Ombudsfrau analysierte die verschiedenen Argumente und Erklärungen und kam zu dem Schluss, dass ein Fehlverhalten der Kommission vorlag. Sie forderte die Kommission auf, Richtlinien für öffentliche Erklärungen von Kommissaren zu verabschieden und bat sie um eine Antwort bis zum 30. Juni 2015.
Der komplette Text der Empfehlung ist hier erhältlich.
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