Petitionsausschuss befasst sich mit Mindesabstandsregelungen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Date of article: 28/05/2015

Daily News of: 28/05/2015

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Zu seiner 72. Sitzung am 28.05.2015 hatte der Petitionsausschuss einen Vertreter des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (Energieministeriums) eingeladen, um mit diesem eine Petition zur Mindestabstandsregelung bei der Windkraftnutzung zu beraten. So fordert der Petent die landesgesetzliche Regelung eines Mindestabstandes zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung in Höhe des Zehnfachen der Anlagenhöhe. Hintergrund dieser Forderung bildet die vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2014 im Wege einer Änderung des Baugesetzbuches geschaffene Länderöffnungsklausel, die den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit einräumt, bis zum 31.12.2015 die Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen und der Wohnbebauung gesetzlich festzulegen. Der Vertreter des Energieministeriums verwies zunächst auf die hierzu in seinem Haus intensiv geführte Diskussion, die zu dem Ergebnis geführt hat, dass für eine solche gesetzliche Regelung keine Notwendigkeit bestehe. Selbst wenn die Abstände gesetzlich festgelegt werden sollten, wären aus Sicht des Energieministeriums die bisherigen Abstandsregelungen zu übernehmen, die nach einer Empfehlung der Landesregierung an die regionalen Planungsverbände 1.000 Meter zur geschlossenen Wohnbebauung und 800 Meter zu Splittersiedlungen im Außenbereich vorsähen. Der Abstand von 1.000 Metern, so der Regierungsvertreter, sei bereits als Vorsorgeabstand zu bewerten, da er weitergehender sei als die immissionsschutzrechtlichen und die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen. Die nichtgesetzlichen Abstandsregelungen hierzulande würden im bundesweiten Vergleich bereits jetzt sehr große Abstände vorsehen.

Eine Erhöhung der Abstände auf das Zehnfache der Anlagenhöhe sei nach den Ausführungen des Vertreters des Energieministeriums jedoch nicht mehr mit dem erklärten Ziel der Landesregierung vereinbar, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben. Denn bei der derzeitigen Anlagenhöhe von ca. 200 Metern würden sich die derzeit geltenden Abstände auf 2.000 Meter verdoppeln, was zur Folge hätte, dass sich das Suchraumpotenzial für Windeignungsgebiete von derzeit 15.600 Hektar auf 700 Hektar verringern würde.

Zudem wurde auf Nachfragen der Ausschussmitglieder die Situation im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg erörtert, der nach Ausführungen des Energieministeriums eine sehr frühzeitige Beteiligung der Kommunen durchgeführt habe. Überdies wurde die Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern erörtert, der nach Aussage des Ministeriumsvertreters jedoch die derzeitige Fassung des Landeswaldgesetzes entgegenstehe.

Nach dieser intensiv geführten Diskussion beschloss der Ausschuss zunächst, die Petition nach einer weiteren Sachverhaltsermittlung erneut zu beraten.

 

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