Volksanwältin Brinek ortet Informationsdefizit bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Date of article: 23/01/2015
Daily News of: 23/01/2015
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de

Dass nur zwei Prozent der in Österreich lebenden Personen eine Vorsorgevollmacht und vier Prozent eine Patientenverfügung abgeschlossen hätten, sei nicht befriedigend. Volksanwältin Brinek sieht die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft und ortet ein massives Informationsdefizit: „Was bedeutet eine Patientenverfügung, was eine Vorsorgevollmacht? Welche konkreten Auswirkungen hat es, eine Sachwalterin bzw. einen Sachwalter zu haben? Wer berät mich verlässlich? Wie soll ich das bezahlen? - diese Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen klar beantwortet werden.“
Mit den genannten rechtlichen Möglichkeiten sei die Hoffnung verbunden, bis zuletzt selbstbestimmt leben zu können. "Diese Hoffnung muss in die gesetzlichen Rahmenbedingungen einfließen und somit zur gelebten Realität werden", so Brinek abschließend.