Willkürliche Entscheidung des Bundesdenkmalamtes?

Date of article: 12/12/2015

Daily News of: 14/12/2015

Country:  Austria

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Article language: de

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutierte Volksanwältin Dr. Brinek mit Vertretern des Bundesdenkmalamtes und betroffenen Mieterinnen und Mietern.

Dem Bundesdenkmalamt zufolge widerspreche die Wiederanbringung der bisherigen Alurollos der Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Bauten.

Volksanwältin Dr. Brinek kritisierte die mangelnde Transparenz des bisherigen Verfahrens des Bundesdenkmalamtes und die Kostenüberwälzung auf die Mieterinnen und Mieter: Diese sehen sich nunmehr mit hohen Anschaffungskosten für neue, textile Außenrollos, die vom Bundesdenkmalamt als denkmalschutztauglich befunden wurden, konfrontiert. Ihre alten, einbruchssicheren Jalousien müssen sie entsorgen. „Eine Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der Bauten ist schon jetzt nicht erkennbar“, so Volksanwältin Dr. Brinek. So genehmigte das Bundesdenkmalamt in den letzten Jahren die Zubauten neuer Loggien sowie den Einbau unterschiedlicher Fenster.

Nicht nachvollziehbar ist für Volksanwältin Dr. Brinek außerdem, weshalb jene Teile der Siedlungen, die im Eigentum der Immobilien Linz GmbH stehen, per Verordnung unter vorläufigem Denkmalschutz stehen, während jene Teile der Siedlungen im privaten Eigentum der GWG nicht denkmalgeschützt sind. Dies stellt insofern eine Ungleichbehandlung dar, als die Siedlungsteile im gleichen Stil und zur gleichen Zeit errichtet worden sind und nahezu ident aussehen. Volksanwältin Dr. Brinek fordert, die Standpunkte des Bundesdenkmalamtes noch einmal zu überdenken und insbesondere die Gründe darzulegen, die gegen die Bewilligung der bisherigen Rollos sprechen.

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