Zu lange Verfahrensdauer vor dem Bundesverwaltungsgericht schwächt Rechtsschutz
Date of article: 01/10/2015
Daily News of: 01/10/2015
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Gemäß den verfahrensrechtlichen Bestimmungen hat das Bundesverwaltungsgericht ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach dem Einlangen einer Beschwerde, zu entscheiden. Die Verfahren zahlreicher Bürgerinnen und Bürger sind aber schon seit dem Jahr 2014 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Die Betroffenen sind verunsichert, weil ihnen die Gründe für die lange Verfahrensdauer vom Gericht nicht mitgeteilt werden. Sie sind darüber hinaus verärgert, weil sie durch diesen schwebenden Zustand die begehrten Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen können.