36/2016 : 5. April 2016 - Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-404/15, C-659/15 PPU

Date of article: 05/04/2016

Daily News of: 05/04/2016

Country:  EUROPE

Author:

Article language: de

Aranyosi
Justiz und Inneres
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn für die betreffende Person aufgrund der Haftbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem der Haftbefehl ausgestellt wurde, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht

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