98/2016 : 15. September 2016 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-219/15
Date of article: 15/09/2016
Daily News of: 15/09/2016
Country:
EUROPE
Author:
Article language: de
Schmitt
Rechtsangleichung
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston können Stellen, die das Qualitätssicherungssystem von Herstellern von Medizinprodukten überwachen, gegenüber Patienten haftbar sein, wenn sie ihre Pflichten nach den Produktsicherheitsvorschriften der Union nicht erfüllen
Rechtsangleichung
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston können Stellen, die das Qualitätssicherungssystem von Herstellern von Medizinprodukten überwachen, gegenüber Patienten haftbar sein, wenn sie ihre Pflichten nach den Produktsicherheitsvorschriften der Union nicht erfüllen
